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Jobwelt

Arbeiten trotz Krankschreibung - Was geht und was nicht?

veröffentlicht am 11.08.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Arbeiten trotz KrankschreibungArbeiten trotz Krankschreibung(c) Getty Images / wirestock
Viele Arbeitnehmer kehren schon vor Ablauf einer Krankschreibung an ihren Arbeitsplatz zurück oder lassen sich auch mal zwischendurch in der Firma sehen, um dort das „Nötigste“  zu erledigen. Aber ist Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt legal?    

2023-08-11T14:19:00+00:00
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Krank im Job für viele normal

Laut einer Studie der pronova BKK ist es für eine Mehrheit von Arbeitnehmern völlig normal, krank zur Arbeit zu gehen. Lediglich 28 Prozent der Studienteilnehmer würden mit einem Krankenschein konsequent der Arbeit fernbleiben, um sich ihrer Gesundung zu widmen.    
Diese zweifelhafte und von Arbeitgebern offenbar akzeptierte Alltagspraxis ist nicht nur fragwürdig, sondern kann der eigenen Gesundheit und auch der Gesundheit anderer schaden.

Krankenschein ist kein Arbeitsverbot

Rein formal-rechtlich beinhaltet ein ärztliches Attest als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitsverbot. Daher gilt: Wer sich nach überstandener Krankheit soweit wiederhergestellt und fit fühlt, darf im Prinzip auch wieder arbeiten gehen. Aus versicherungsrechtlicher Sicht ergeben sich  für die Arbeitnehmer dabei keine Hürden. Wer trotz Krankschreibung die Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt, hat sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Unfallversicherung den vollen Versicherungsschutz inklusive Arbeitsweg.

Ausnahmefälle sind besondere gesetzliche Erlasse wie sie etwa während der Corona-Pandemie zum Tragen kamen und die Freizügigkeit am Arbeitsplatz einschränkten. Auch im Falle eines arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbotes wie es in der Mutterschutz-Zeit ab dem Zeitpunkt der Entbindung gilt, ist es nicht ratsam, vor Ablauf zu arbeiten.

Pflichten kranker Arbeitnehmer

Arbeitnehmer stehen in der Pflicht, ihre Genesung nicht fahrlässig oder absichtlich zu gefährden. Deshalb sind bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme sind nur solche Tätigkeiten ratsam, bei denen keine Verschlechterung der Genesung und des Gesundheitszustandes zu befürchten sind. Außer dem ist es nicht zulässig, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeit verheimlichen. Die Arbeitgeber haben ein Recht darauf, über eine Erkrankung ihrer Beschäftigten informiert zu werden, wenn diese eine Arbeitsunfähigkeit mit sich bringt. Für die Information über eine Arbeitsunfähigkeit und die Abgabe der AU-Bescheinigung gelten daher Fristen. Die genaue Diagnose hingegen unterliegt weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht und dem Persönlichkeitsschutz.

Hinweis Ratsam ist: Wer mit noch nicht abgelaufenem Krankenschein vorzeitig wieder zurück in den Job will, sollte rechtzeitig vorab Kontakt zum Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzten aufnehmen. Die vorherige Abklärung kann von entscheidender Wichtigkeit sein, falls es zu einem Unfall auf dem Arbeitsweg kommt.

 

Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht

Rechtliche Konsequenzen können sich bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme für Arbeitgeber entwickeln. Denn diese verstoßen eventuell gegen ihre Fürsorgepflicht, wenn sie krank geschriebene Angestellte arbeiten lassen. Zum Tragen kommt das allerdings nur, wenn den Arbeitnehmern nachweislich ein gesundheitlicher oder anderweitiger persönlicher Schaden dadurch entsteht. Vorgesetzte oder Arbeitgeber sollten sich daher vergewissern, ob ein krankgeschriebener Angestellter tatsächlich augenscheinlich in der Lage ist, seinen Job zu erledigen und sich keine Gefahr für ihn selbst oder seine Kollegen daraus entwickelt. Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit („Gesundschreibung“) einzuholen, ist nicht obligatorisch. Zunächst genügt es, wenn die Arbeitnehmer in diesem Fall ausdrücklich erklären, gesundheitlich in der Lage zu sein ihrem Job nachzugehen. Sollte dabei aber der Eindruck entstehen, dass der oder die betreffende Angestellte eventuell nicht in der Lage ist zu arbeiten, sind die Arbeitgeber angehalten, auf eine ärztliche Untersuchung zu bestehen und die Arbeitsfähigkeit bestätigen zu lassen.

 

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