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Alltag

Eine Vollmacht für die Krankenkasse

Wie genau eine Vollmacht formuliert sein muss, hängt von Zweck und Anlass ab
veröffentlicht am 12.08.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Vollmacht gegenüber der KrankenkasseVollmacht gegenüber der Krankenkasse(c) pixabay 7 CC0
Die strengen Regeln des Daten- und Persönlichkeitsschutzes sorgen dafür, dass die Krankenkassen gegenüber Dritten weder Informationen zu ihren Versicherten erteilen noch deren Dokumente aushändigen dürfen. Eine Vollmacht ist der einzige zulässige Weg, wenn Angehörige sich um die Angelegenheiten ihrer Anvertrauten kümmern wollen, welche die Krankenkassen betreffen.  

2023-08-12T11:02:00+00:00
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Im täglichen Leben kommt es sehr häufig zu Situationen, wo Versicherte vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, mit ihrer Krankenkasse in Kontakt zu treten und ihre Interessen wahrzunehmen. Um in derartigen Situationen handlungsfähig und entscheidungsbefugt zu sein, ist eine Vollmacht für die Krankenkasse unerlässlich. 

Auskunftsvollmacht und Empfangsvollmacht

Relativ unkompliziert sind Auskunfts- und Empfangsvollmachten auszustellen. Bei einer Auskunftsvollmacht erteilt die ausstellende Person der bevollmächtigten Person das Recht, bestimmte persönliche Informationen zu erfragen und auch zu erhalten. In Bezug auf die Krankenkasse kann es sich beispielsweise um Eingangsbestätigungen für Anträge oder den Status von geleisteten Beitragszahlungen handeln.

Eine Empfangsvollmacht wird etwa dann benötigt, wenn ein Dokument wie zum Beispiel eine neue elektronische Gesundheitskarte (noch) nicht an die Adresse des Versicherten zustellbar ist. In diesem Fall können die Versicherten persönliche Freunde, Nachbarn oder auch den Arbeitgeber bevollmächtigen, die Gesundheitskarte postalisch zu empfangen. Entscheidend für die Gültigkeit einer Empfangsvollmacht ist die Eingrenzung und eindeutige Benennung des genauen Gegenstandes. Soll eine elektronische Gesundheitskarte ersatzweise an eine andere Person geschickt werden, ist dies in einem Satz auf der Vollmacht so festzuhalten.

Vertretungsvollmacht für die Krankenkasse

Bei einer Vertretungsvollmacht wird eine dritte Person in den Stand versetzt, gegenüber der Krankenkasse und damit auch der zuständigen Pflegekasse rechtsgültige Vereinbarungen oder Anträge zu tätigen. Sie wird in diesem Zusammenhang auch als Verfahrensvollmacht bezeichnet. Diese Vollmacht kann sich konkret etwa einen Antrag auf ein Heilmittel, eine Behandlung oder eine Zuzahlungsbefreiung betreffen, aber auch beispielsweise eine Einzugsermächtigung oder einen Widerspruch gegen eine Entscheidung. Unterschieden wird dabei in eine Einzelvertretungsvollmacht für einen ganz bestimmten eingeschränkten Zweck oder eine generelle, für alle derartige Anlässe geltende Vertretungsvollmacht. Eine generelle und nicht eingeschränkte Vertretungsvollmacht beinhaltet normalerweise auch eine Auskunftsvollmacht und Empfangsvollmacht für Post.     

Welche Angaben gehören in eine Vollmacht?
Wer eine formlose Vollmacht für die Krankenkasse selbst erstellt, sollte darauf achten, dass folgende Angaben vorhanden sind:
 
  • Vollmachtgeber: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift, eigenhändige Unterschrift
  • Bevollmächtigte Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, ggf: Personalausweis-Nr.











Vorsorgevollmacht für den Ernstfall

Die anspruchsvollste Vollmacht gegenüber der Krankenkasse ist eine Vorsorgevollmacht. Diese umfangreiche Vollmacht kommt zum Einsatz, wenn Betroffene durch eine fortschreitende Krankheit oder Pflegebedürftigkeit dauerhaft nicht mehr n der Lage sind, Entscheidungen im Alltag zu treffen und entsprechend als Rechtssubjekt aufzutreten.  In einer vollständigen Vorsorgevollmacht ist auch immer eine Vertretungsvollmacht gegenüber der Krankenkasse und anderen Sozialversicherungsträgern enthalten.

In Fällen von Demenz oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen ist eine Vorsorgevollmacht besonders wichtig, damit Familienmitglieder oder Lebenspartner das Recht zugesprochen bekommen, sich umfassend um finanzielle und Vertragsangelegenheiten der Betroffenen zu kümmern. Das betrifft alle Belange der Krankenkasse, aber auch anderer Versicherungsträger bis hin zum Kontozugang bei Banken und Sparkassen. Wird eine Vorsorgevollmacht versäumt, erhalten staatlich eingesetzte Betreuer den Vorrang vor Familienmitgliedern.   

Mustervollmachten der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen halten für ihre Versicherten eine Reihe von Mustervollmachten als Vorlage bereit. Die Formulare können sich einzeln auf eine bestimmte Art der Vollmacht beziehen oder frei kombinierbare Auswahlmöglichkeiten beinhalten.   

 

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