Verhaltenstherapie - Teamarbeit für Veränderung
Unter dem Begriff Verhaltenstherapie werden eine Reihe von Ansätzen und Methoden der psychotherapeutischen Behandlung zusammengefasst. Charakteristisch für diese Verfahren ist der Ansatz, wonach pragmatisch und ergebnisorientiert an psychischen Störungen gearbeitet wird, um frühere Konditionierungen als Muster aufzulösen und überwinden zu können. Neben den konkreten Symptomen werden sämtliche Lebensäußerungen, also beobachtbare äußere und innere Verhaltensmuster, aber auch Vorstellungen und Erinnerungen in die Betrachtung und die therapeutische Arbeit einbezogen. Gemeinsam mit dem begleitenden Therapeuten sucht man nach Ursachen, die für das Problemverhalten sorgen oder dieses aufrechterhalten. Später wird daran gearbeitet, diese Verhaltensweisen zu ändern. Begleitend zur Verhaltenstherapie können zeitweise auch Medikamente zur Linderung akuter Beschwerden eingesetzt werden, um die Therapiefähigkeit zu gewährleisten.
Kognitive Verhaltentherapie (KVT)
Im Rahmen der kognitiven Verhaltenstherapie (kurz KVT) arbeitet man problemorientiert. Das bedeutet, dass für aktuelle konkrete Probleme eine Lösung gefunden werden soll. Außer dem beschäftigt man sich in der KVT wenig mit der Vergangenheit, dafür vielmehr mit der gegenwärtigen Situation. Zudem steht hier die „Hilfe zur Selbsthilfe“ im deutlichen Vordergrund, da das eigene Leben so rasch wie möglich ohne therapeutische Hilfe bewältigt werden soll. Vergangene Geschehnisse sollen dabei keineswegs ausgeblendet werden. Im Gegensatz zur Psychoanalyse ist es aber bei Verhaltenstherapie dennoch zentraler, die aktuell belastenden Verhaltens- und Denkmuster zu erkennen, um sie zu ändern.
Ablauf einer Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie ist eine eher kurzzeitige Behandlung in einem Umfang von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Bei einem Erstgespräch stellt der Klient seine Probleme und Vorstellungen vor, damit anschließend ein Therapieplan erstellt und Behandlungsziele vereinbart werden können. Sollten sich diese im Laufe der Zeit ändern, können diese auch angepasst werden. Teil der Therapie kann es sein, dass der Klient seine Gedanken über einen gewissen Zeitraum hinweg schriftlich festhalten soll. Bei den folgenden Sitzungen werden anhand des Planes Fortschritte und eventuellen Probleme besprochen. Zudem werden meistens Übungen zur Stress- beziehungsweise Schmerzbewältigung oder zur Entspannung durchgeführt. Eine Sitzung dauert 45 bis 60 Minuten und findet zumeist wöchentlich statt.
Für wen kommt eine Verhaltenstherapie infrage?
Eine Kognitive Verhaltenstherapie wird häufig bei Angst- oder Zwangsstörungen, Depression oder Suchterkrankungen verordnet. Sie kann aber auch bei physischen Erkrankungen wie Rheuma helfen, indem man Möglichkeiten erfährt, mit diesen besser zurechtzukommen. Sollen psychische Störungen im Zusammenhang mit der gesamten Lebensgeschichte aufgearbeitet werden, ist Verhaltenstherapie weniger geeignet, da es mehr darum geht, die konkreten Probleme zu bewältigen. Zur Klärung tiefergehender Ursachen bis hinein in die frühkindliche Phase kommen eher die Psychoanalyse sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Frage. Bei familiären Problemen und psychosozialen Konflikten am Arbeitsplatz wird oft systemische Therapie engewendet.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kognitive Verhaltenstherapie wird bei psychischen Erkrankungen wie beispielsweise einer Depression von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie kann aber auch dann gezahlt werden, wenn die Beschwerden im Zuge einer chronischen Erkrankung zu einem erheblichen
Leidensdruck führen. Man sollte jedoch nicht außer Auge lassen, dass es Wochen bis Monate dauern kann, bis ein Therapieplatz gefunden ist oder bis die Krankenkasse die Behandlung genehmigt hat.
Die Therapiepraxen können zunächst zwei bis vier „Probesitzungen“ (probatorische Sitzungen) mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Dadurch können sich Therapeut und Klient kennenlernen, vorliegende Probleme erkennen und feststellen, ob eine Therapie sinnig ist. Nach jenen Sitzungen kann gemeinsam ein begründeter Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse vorbereitet werden, welchen der Klient vor Therapiebeginn einreichen muss. Außerdem ist ein hausärztlicher Bericht erforderlich, der bestätigt, dass die vorliegenden Beschwerden nicht-physischer Natur sind. Auf der Grundlage eines Gutachtens entscheidet die gesetzliche Krankenkasse dann, ob die Therapie bewilligt wird. In der Regel gelten zunächst 60 Therapiestunden, die nochmal um 80 Stunden verlängert werden können.
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