Gesund bleiben - mit den Präventionangeboten der Krankenkassen
Im Verlauf des Lebens kommt es früher oder später fast unweigerlich zu Erkrankungen - millionenfach typischerweise in Form einer der großen Volkskrankheiten. Zu 100 Prozent dagegen gefeit ist wohl kaum jemand, aber es sind vor allem unsere ungünstigen Verhaltensweisen im Alltag, die ihr Entstehen befördern. Durch eine bewusstere und Krankheiten vorbeugende Lebensweise lassen sich Osteoporose, Diabetes, Alzheimer & Co. wirksam begegnen.
- Genuss von Tabak und Alkohol
- ungesunde Ernährung
- Bewegungsmangel
- Stress
- Schlafmangel
- Erhöhte Aussetzung von UV-Licht
- hohe Luftverschmutzung
Die Rolle der Krankenkassen
Die Krankenkassen unterstützen gesundheitliche Prävention sowohl im Privatleben der Versicherten als auch in den verschiedenen Lebenswelten der Gesellschaft: In der Arbeitswelt, im Bildungswesen und allen sozialen Bereichen. Maßgeblich sind immer bestimmte konkrete Gesundheitsziele wie zum Beispiel Verbesserung der Bewegung, gesündere Ernährung, wirksame Stressvorbeugung und souveräner Umgang mit Stressituationen, Minderung des Suchtmittelkonsums und so weiter. Die Krankenkassen treten zum einen selbst als Anbieter für Präventionskurse auf, entwickeln diese und informieren ihre Versicherten darüber.
Weiterhin fördern die Kassen die Bereithaltung und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen durch qualifizierte Anbieter. Die Qualitätssicherung und Zertifizierung findet durch die beauftragte Zentrale Prüfstelle Prävention statt. Interessierte Versicherte und auch Arbeitgeber können sich in der Kursdatenbank der Prüfstelle über aktuelle Angebote informieren.
Wirkungsfelder und Präventionsstufen
Die Paragrafen 20 bis 24 des Fünften Sozialgesetzbuchs bestimmen, Krankheitsursachen zu ermitteln und ihnen präventiv entgegenzuwirken, damit diese gar nicht erst aufkommen. Dies betrifft vor allem weit verbreitete Krankheiten in der Bevölkerung wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die aus den Paragrafen abgeleitete Gesundheitsförderung baut dabei auf einer dreistufigen Strategie auf, bestehend aus:
- der Primärprävention ( Verhinderung von Krankheiten - z.B. Impfen, Sport, Motivation zu einer gesunden Lebensweise )
- der Sekundärprävention ( Maßnahmen der gezielten Früherkennung - z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Secreenings )
- der Tertiärprävention ( nach Behandlung und Heilung einer akuten Erkrankung - z.B. Reha und Patientenschulungen)
Präventionskurse für die Gesundheit
An einem Gesundheitskurs kann man am Wohnort zu Hause, im beruflichen Umfeld beim Arbeitgeber, aber auch in Kurkliniken und Rehaeinrichtungen sowie Wellneshotels, Schwimmbädern und Freizeitzentren in Anspruch nehmen. Die jeweiligen Aktivitäten können dabei entweder indoor auch outdoor stattfinden wie zum Beispiel beim Nordic Walking, Klettern oder Wandern. Weiterhin gibt es eine Vielzahl an digital angebotenen Kursen - unter teilweiser oder ausschließlicher Verwendung elektronischer Medien. Jeder geförderte Kurs oder sonstige angebotene Maßnahme lässt sich einem der vier Bereiche zuordnen:
- Bereich Bewegung (z.B. Sportkurse, Rückenschule, Fit im Alter, Programme zur Minderung spezieller Risiken durch Bewegungsmangel)
- Bereich Ernährung (z.B. Ernährungsberatung, Kochkurse)
- Bereich Stressbewältigung ( z.B. Entspannungstechniken wie autogenes Training und Yoga, Kurse für besseren Schlaf, Mobbingberatung)
- Bereich Sucht ( z.B. Rauchfrei-Kurse, Selbsthilfegruppen für Alkoholiker, Suchtaufklärung in Schulen)
Kostenübernahme für Kurse
Bietet die Krankenkasse selbst einen Kurs an, ist dieser meist kostenlos für die eigenen Versicherten. Fallen bei Fremdanbietern Teilnahmegebühren an, liegen die Zuzahlungen für Teilnehmer meist nur bei 10 bis 20 Prozent der Kurskosten. Präventionskurse für Kinder sind fast immer kostenlos. Nach einer erfolgreichen Kursteilnahme erhält man eine Bescheinigung durch die Kursleitung. Damit lässt sich anschließend eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei der Krankenkasse beantragen. Dazu genügt es in den meisten Fällen, die Teilnahmebestätigung zusammen mit einem Zahlungsnachsweis ( z.B. Quittung oder Überweisungsbeleg) bei der Kasse einzureichen.
Eine weitere Möglichkeit finanzieller Beteiligung der Krankenkassen sind die Bonusprogramme. Dabei erhalten versicherte Mitglieder Prämien für den Nachweis über durchgeführte Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, aber auch für Gesundheitskurse, Vereinsmitgliedschaften oder für in Anspruch genommene empfohlene Schutzimpfungen.
Gesundheitsreisen und Vorsorgekuren
So genannte Gesundheitsreisen zählen zu den beliebtesten Präventionsangeboten und werden von vielen Versicherten oft und gern wahrgenommen. Gemeint sind damit touristische Kurzurlaube mit Gesundheitsprogramm oder so genannte Aktiv-Wochen in Wellnesshotels oder bei spezialisierten Ferienanbietern. Die Reiseziele beziehungsweise Kurorte sind nicht auf das Inland beschränkt, sondern können sich auch im europäischen Ausland befinden. Möglich sind beispielsweise Kurse in den österreichischen Alpen oder Badekuren an der bulgarischen Schwarzmeerküste.
Die Krankenkassen übernehmen bei Gesundheitsreisen die Kosten für gesundheitsfördernde Aktivitäten oder Kurse während des Reiseaufenthaltes. Die Angebotspalette besteht aus Indoor-Aktivitäten wie z.B. Yoga, Pilates, AquaFitness, TaiChi oder Outdoor-Kursen wie Nordic Walking, Wandern bis hin zu intensiven Bootcamp Trainings. Die Krankenkasse übernimmt die Kursgebühren. Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie Kurtaxe und Gebühren werden von den den Versicherten selbst bezahlt.
Eine ambulante Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort dauert zwei bis drei Wochen und muss vom Arzt verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für den Badearzt und die entsprechenden Behandlungen am Kurort wie zum Beispiel Thermalbäder, Moorbäder, Fangopackungen, Thalassotherapie, Massagen oder Krankengymnastik. Die Versicherten beteiligen sich nur mit den fälligen Zuzahlungen von jeweils zehn Prozent auf alle Heilbehandlungen.
Einige Krankenkassen zahlen außer dem einen Tagessatz als Zuschuss zu den Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Die Versicherten haben die Wahl ob sie während der Kur in einem Privatquartier, im Hotel oder in einer Kurklinik wohnen. Vorsorkekuren werden auch Badekuren genannt und können bei medizinischer Notwendigkeit alle drei Jahre bei der Krankenkasse beantragt werden.
Was die Kassen nicht bezahlen
Nicht alles was unserer Gesundheit zuträglich ist, wird automatisch auch von den Krankenkassen bezahlt oder befördert. Ausgeschlossen ist es beispielsweise, dass die Krankenkasse die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio oder einen Sportverein übernimmt oder bezuschusst. Erlaubt ist den Kassen aber eine Belohnung über das Bonusprogramm. Die gesammelten Bonuspunkte können als Geldprämie ausgezahlt werden und Versicherte somit auch für ihre aktive Prävention finanziell entlasten.
Tabu für die Kassen sind Zuschüsse zum Kauf von digitalen Fitnesstrackern oder Diätassistenten. Bestimmte Gesundheits-Apps hingegen können mittlerweile ärztlich verordnet und damit auch als medizinisches Hilfsmittel von der Kasse bezahlt werden. Beim Thema Massagen gilt ebenfalls der Unterschied, ob es sich dabei um eine verordnete manuelle Therapie oder eine Wellnessmassage handelt. Auch wenn eine Massage immer gut tut, bezahlt die Kasse dafür nur dann, wenn sie ärztlich per Rezept verordnet wurde. Damit fallen Wellnessangebote in der Regel aus und müssen privat finanziert werden.
Prävention in der Jobwelt
Bei Berufskrankheiten unterscheidet man die gelisteten und damit offiziellen Berufskrankheiten auf der einen und berufsbedingte Erkrankungen auf der anderen Seite. Die Prävention berufsbedingter Erkrankungen setzt bei ihren auslösenden Faktoren an. Das sind belastende Arbeitsbedingungen, einhergehend mit ungesunden Verhaltensweisen und Vorerkrankungen.
Zu den weiter gefassten Berufserkrankungen gehören beispielsweise:
- Augenprobleme bei der Arbeit an Bildschirmen
- Probleme beim Einschlafen bis hin zu chronischer Müdigkeit z.B. durch Schichtarbeit
- arbeitsbedingte Verspannungen im Nacken und im Rücken
- chronische Kopfschmerzen und Burnout-Symptome
- Erschöpfungs-, Angst- und Panikzustände
Basierend auf dem Präventionsgesetz von 2015 arbeiten die Krankenkassen mit den Berufsgenossenschaften bei der Prävention in der Arbeitswelt zusammen. Zu den Zielen dieser Kooperation gehört es, Unternehmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und das Angebot regional zu koordinieren. Weitere Ziele liegen i m Arbeitsschutz sowie in der Minimierung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Neben den körperlichen Erkrankungen umfasst die betriebliche Prävention auch die Vorbeugung psychischer Beschwerden.
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Präventionsreisen: Urlaub mit Kassenzuschuss
Wer im Job, Studium oder Ausbildung sein Bestes gibt, sehnt sich zu Recht nach Erholungsurlaub fern vom Alltag in einer nichtalltäglichen Umgebung. Viele Menschen verbinden mit dieser Vorstellung mehr als nur passives Relaxen und sind bereit, im Urlaub aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun. -
Betriebliche Gesundheitsförderung
Für viele größere Unternehmen gehört die betriebliche Gesundheitsförderung als Investition in die Zukunft mittlerweile zu einer festen Aufgabe. -
Rückenschule - wichtige Prävention und wirksame Therapie
Sollen chronische Rückenschmerzen wirksam therapiert werden, kommt es vor allem auch auf eine Veränderung des Verhaltens an. Hier setzt das erfolgreiche Konzept der Rückenschule an. -
1200 Euro pro Jahr: Mobil Krankenkasse erhöht Versicherten-Budget für Gesundheitskurse
Die Mobil Krankenkasse vergrößerte zum Jahreswechsel den Leistungsumfang im Bereich der Prävention. Ganze 1200 Euro pro Jahr bezahlt die bundesweit geöffnete Krankenkasse ab Januar 2023 für Gesundheitskurse – ein eindeutiges Plus für die Versicherten.