Grünes Licht für Cannabis: Das alles muss für ein Rezept erfüllt werden
Verordnung nur bei schwerer Krankheit
Die erste Voraussetzung für einen Anspruch auf ärztliche Versorgung mit Cannabis ist das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung. Das ist der Fall, wenn die Krankheit lebensbedrohlich ist beziehungsweise die Lebensqualität dauerhaft minimiert. Mit Hilfe eines speziellen Fragebogens und der Auswertung durch eine so genannte GdS-Tabelle ( GdS für „Grad der Schädigungsfolgen“ ) kann beispielsweise ermittelt werden, ob es sich um eine schwerwiegende Erkrankung nach diesen Grundsätzen handelt. Bei der Anwendung dieser Methode werden aber keine starren Grenzwerte angewandt, so dass immer Spielraum zur individuellen Begründung verbleibt.
Bedingung: keine Standardtherapie hilft
Damit eine ärztliche Verordnung einer Therapie mit Cannabis von der Krankenkasse anerkannt und übernommen wird, muss zuvor sichergestellt sein, dass anerkannte Standardtherapien nicht zur Verfügung stehen oder nicht angewendet werden können. Das ist der Fall, wenn keine anerkannte Standardtherapie existiert oder bei ihrer Anwendung gesundheitliche Risiken entstehen würden ( z.B. bei Unverträglichkeit ). Weiterhin scheidet die Anwendung einer Standardtherapie aus, wenn bei ihrer Anwendung kein Erfolg erzielt wurde.
Der behandelnde Arzt muss dann begründen, warum eine Standardtherapie nicht angewendet werden kann und eine positive Prognose auf den erwartbaren Behandungserfolg erstellen. Diese Begründung hat formell hohe Anforderungen zu erfüllen und muss folgende Punkte enthalten, um anerkannt zu werden:
- umfassende Dokumentation des Krankheitszustandes nach eigener Untersuchung des Patienten sowie Hinzuziehung von Befunden weiterer Ärzte (wenn vorhanden)
- Darstellung Erkrankung oder Erkrankungen welche mit Cannabis behandelt werden sollen sowie des angestrebten Behandlungsziels
- Aufzählung von bereits erfolgter Standardbehandlungen, Darstellung ihres Erfolgs hinsichtlich des Behandlungsziels und aufgetretener Nebenwirkungen
- weitere verfügbare Standardtherapien sowie der zu erwartende Erfolg bei Anwendung hinsichtlich Behandlungsziel sowie erwartbare Nebenwirkungen
- Abwägung der Nebenwirkungen einer Standardtherapie mit dem beschriebenen Krankheitszustand und den möglichen schädlichen Auswirkungen einer Therapie mit Cannabis. In die Abwägung einfließen dürfen dabei nur Nebenwirkungen, die das Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Erkrankung erreichen.
Grünes Licht von der Kasse – was dann?
Werden alle diese Punkte erfüllt, muss die Krankenkasse in der Regel einer Therapie mit Cannabis zustimmen und die Kosten übernehmen. Im Falle einer Ablehnung muss die Kasse Beweise erbringen, dass die Vorraussetzungen nicht erfüllt wurden.
Ist die Genehmigung erfolgt, kann der behandelnde Arzt ein Rezept für cannabishaltige Medikamente (z.B. Drobinol, Nabilon, Cannabisblüten ) ausstellen. Bei der Menge und Wahl der Darreichungsform für das Medikament hat der Arzt sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot zu halten. Sind also mehrere Arzneimittel gleich geeignet für die verordnete Therapie, gilt der Anspruch dann immer nur für das kostengünstigere Mittel.
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