Entlastung auf Zeit - mit Verhinderungspflege
Mögliche Gründe für eine Inanspruchnahme
Entlastungspflege - Ersatzpflege auf Zeit(c) getty Images /KatarzynaBialasiewicz
Mögliche Gründe einer Ersatzpflege:
- Feier- und Ruhetage
- Urlaub und Erholungsphasen
- Aufenthalte in Reha-Einrichtungen und Kliniken
- Termine bei Ärzten und Ämtern
- Freizeitunternehmungen
- Fort- und Weiterbildungen, z.B. Pflegekurse
Aufgaben einer Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege umfasst ein großes Leistungsspektrum unabhängig davon, ob sie stundenweise, über einen Tag oder für mehrere Wochen stattfindet. Diejenige Person, welche die Ersatzpflege durchführt, sollte sich sowohl um die Grundpflege und Hygiene als auch um eine medizinische Versorgung kümmern können.
- Hilfe bei der Körper-, sowie der Mund- und Zahnhygiene
- Unterstützung bei Toilettengängen
- Unterstützung beim Einkauf, der Essensvorbereitung und der Nahrungsaufnahme
- Hilfstätigkeiten im Haushalt
- Unterstützung der Medikamenteneinnahme.
Höhe des Pflegegeldes bei Verhinderungspflege
Die finanziellen Zuschüsse (Pflegegeld) richten sich nach dem Pflegegrad, den anfallenden Kosten und der pflegenden Person. Pro Kalenderjahr liegt die maximale Höhe des Pflegegeldes bei 1.612 Euro. Das Ersatzpflegegeld lässt sich auch rückwirkend beantragen. Generell kann jede physisch und psychisch fähige Person die Ersatzpflege ausführen. Zu den möglichen Ersatzpflegepersonen zählen also zum Beispiel die eigenen Ehepartner oder Eltern sowie sonstige Angehörige und Verwandte, aber auch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder externe Dienstleister.
Pflegegeld bei Verhinderungspflege(c) Andreas Hermsdorf / pixelio.d
Dauer der Verhinderungspflege
Die Ersatzpflege lässt sich für Stunden, Tage und ganze Wochen nutzen. Insgesamt zahlt die Pflegeversicherung die Kosten für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Das Ersatzpflegegeld lässt sich also auf insgesamt 42 Tage frei wählbar anwenden.
Antrag auf Verhinderungspflege(c) fotolia.de / Chinnapong
Die ungenutzten Tage und Zuschüsse lassen sich generell nicht ins Folgejahr übernehmen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Kommt es zu einer Verhinderung der Hauptpflegeperson, stellt diese einen Antrag bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Möglichkeit zur Ersatzpflege besteht immer dann, wenn
- es sich um häusliche Pflege handelt
- mindestens Pflegegrad 2 bei der zu pflegenden Person vorliegt
- eine Ersatzperson die Pflege im entsprechenden Zeitraum übernehmen muss
Pflegegrade mit Anspruch auf Ersatzpflege
Eine entscheidende Bedingung für die Ersatzpflege besteht im vorhandenen Pflegegrad der Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegrad 2 liegt vor, sobald die Pflegebedürftigen eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Alltagslebens und ihrer Selbstständigkeit erfahren.
Der Beginn der Pflege, entweder durch Angehörige oder Freunde, markiert eine weitere Voraussetzung. Hierbei sind folgende Punkte wichtig:
- Die Pflege besteht seit mindestens 6 Monaten*.
- Die Pflege erfolgte durch ehrenamtliche Personen und nicht ausschließlich durch einen Pflegedienst
- Mit Genehmigung des Pflegegrads startete meist bereits die Pflegezeit
- Nach erfolgter Ersatzpflege braucht es keine weiteren 6 Monate für einen erneuten Anspruch
Antrag auf Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege(c) Pixelio.de / JMG
- Anzahl der Stunden bei täglicher und wochenweiser Ersatzpflege
- Zeitraum der benötigten Ersatzpflege
- Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson zur pflegebedürftigen Person
- Klärung, ob Ersatzpflegeperson Teil der häuslichen Gemeinschaft ist
Verhinderungspflegegeld aufstocken
Die Pflegekassen bieten darüber hinaus die Möglichkeit an, das Pflegegeld aufzustocken. Hierfür lassen sich bisher ungenutzte Ansprüche auf Kurzzeitpflege verwenden und auf die Zuschüsse zur Ersatzpflege umlagern. So kommen bis zu 806 Euro hinzu, wodurch der Betrag auf bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr anwächst. Die Höchstdauer von sechs Wochen bleibt davon allerdings unberührt. Der Vorteil liegt für die Pflegebedürftigen darin, dass sich für eine intensivere Ersatzpflege eine vollstationäre Kurzzeitpflege umgehen lässt.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nutzen
Im Gegensatz zur Verhinderungspflege verbleiben die Pflegebedürftigen bei der Kurzzeitpflege nicht im häuslichen Umfeld. Statt dessen findet die Versorgung temporär in einer stationären Einrichtung statt. Stößt die häusliche Ersatzpflege an ihre Grenzen, lassen sich beide Konzepte kombinieren. So lassen sich beispielsweise die Tages- und Nachtpflege aufteilen auf die Verhinderungspflege und die teilstationäre Kurzzeitpflege.
Besonderheiten der Kurzzeitpflege:
- ab Pflegegrad 2 Unterbringung bis zu 4 Wochen im Jahr möglich ( bis 8 Wochen im Verbund bei Verhinderungspflege)
- Antrag auf bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr möglich
- Aufstockung auf bis zu 3.386 Euro möglich durch Verrechnung von ungenutztem Verhinderungspflegegeld
- kein rückwirkender Antrag bei einer Pflegeversicherung möglich
Entlohnung der Ersatzpflegeperson
Übernimmt eine Privatperson die Ersatzpflege, so gilt der Stundenlohn als Aufwandsentschädigung.Vorab sollte man die Höhe der Entschädigung klären. Der genaue Betrag lässt sich also individuell vereinbaren und obliegt keinem gesetzlichen Rahmen.
Wechseln sich zwei Personen gegenseitig bei der Pflege ab, lassen sich seit Anfang 2022 auch dafür die Zuschüsse für Verhinderungspflege nutzen. Allerdings übernimmt die Pflegekasse im Falle einer so genannten Wechselpflege nur etwaige nachgewiesene Fahrkosten und Verdienstausfälle. Die Abrechnung eines Stundenlohns ist in diesem Fall nicht möglich.
Steuerpflicht bei Verhinderungspflegegeld
So genannte Ersatzpflegepersonen, die für ihre Tätigkeiten Zahlungen erhalten, müssen diese als Einkommen versteuern. Übernehmen Angehörige die Versorgung, so greifen je nach Verwandtschaftsgrad oder Beziehung verschiedene Ausnahmeregelungen:
Ihre Pflegezuschüsse steuerfrei erhalten:
- Verwandte bis zum 3. Grad, denen das Finanzamt grundlegend eine Versorgungspflicht unterstellt
- Personen ab dem 4. Verwandtschaftsgrad
- Personen, die sich in enger Beziehung mit dem Pflegebedürftigem befinden
Steuern(c) Pixabay / CC0