Norbert K.(49): Wohin darf ich abgelaufene Medikamente entsorgen?
Antwort: Die Entsorgung von alten Medikamenten wird in den bundesweiten und kommunalen Abfallverordnungen geregelt.
Als Faustregel gilt: Wird in einer Kommune der gesamte Hausmüll kontrolliert verbrannt, dürfen abgelaufenen Medikamente in der Regel darüber entsorgt werden. Die Papierabfalltonne und die gelbe Tonne des Dualen Systems sind für die Entsorgung von alten Medikamenten nicht vorgesehen und nicht erlaubt. Haben Sie Kleinkinder im Haushalt, sollten Sie den Hausmülleimer anschließend lieber gleich leeren um sicherzugehen, dass die weggeworfenen oftmals bunten Pillen nicht in die falschen Hände gelangen.
Einzelne Ausnahmen für die Hausmüllentsorgung betreffen beispielsweise die Mittel der Chemotherapie (Zytostatika), die generell als Gefahrenstoff klassifiziert und niemals als normaler Abfall entsorgt werden dürfen. Ist in einer Kommune die Abfallentsorgung per Deponie festgelegt, dürfen Medikamente wegen der Gefahr des Grundwassereintrags meist nicht in den Müll entsorgt werden. In diesem Fall sind die städtischen oder kommunalen Abfallentsorgungsstätten aufzusuchen oder spezialisierte Dienstleister zu beauftragen. Auch manche Apotheken bieten eine kostenlose Entgegennahme abgelaufener Medikamente und deren fachgerechte Entsorgung an. Ein generelles Tabu ist die leider immer noch verbreitete Entsorgung über die Toilettenspülung. Diese illegale Praxis gefährdet das Grundwasser und die Gesundheit anderer Menschen.
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