Wie kann ich einen Sozialversicherungsausweis beantragen?
Der Sozialversicherungsausweis ist ein Nachweisdokument für die Sozialversicherung. Eine Mitführpflicht für das Dokument besteht nicht. Jedoch kann zu Beginn einer Beschäftigung eine Einsichtnahme vom Arbeitgeber verlangt werden.
Welche Infos enthält der Sozialversicherungsausweis?
Im Wesentlichen besteht der Sozialversicherungsausweis aus Ihrer SV-Nummer. Seit dem Jahr 2017 enthält der Ausweis auch einen QR-Code. Somit kann Ihr Arbeitgeber Ihre Informationen einfach mit dem Handy auslesen. Neben der SV-Nummer und weiteren personenbezogenen Daten, stehen zusätzliche Angaben auf dem Sozialversicherungsausweis. Zu diesen gehört das Ausstellungsdatum und die Seriennummer, sowie der ausstellende Rentenversicherungsträger.
Wann erhalte ich den Ausweis?
Der SV-Ausweis wird Ihnen von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bei Ihrer ersten beruflichen Tätigkeit auf Antrag zugeschickt. Dabei ist es gal, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung, Ausbildung oder um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis ( Minijob) handeln.
Wenn noch keine SV-Nummer für Sie existiert, kann diese neu beantragt werden. Das kann von Ihnen selbst, aber auch von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin übernommen werden. Die Ausstellung Ihres Sozialversicherungsausweises bei Ihrem Sozialversicherungsträger ist kostenlos. Auch die automatische Zusendung zu Ihnen nach Haue oder an Ihren Arbeitgeber erfolgt ohne Kosten für Sie als Versicherte.
Antragstellung für den SV-Ausweis
Die Ausstellung des Ausweises selbst erfolgt immer durch die Deutsche Rentenversicherung. Den Antrag dafür können Sie über verschiedene Wege stellen. Dafür werden jeweils Angaben zum Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsname- und Geburtsort benötigt.
Für die Beantragung können Sie sich an folgende Stellen / Institutionen wenden:
- an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin
- an Ihre private oder gesetzliche Krankenkasse
- eigenständig beantragen über die Deutsche Rentenversicherung
Was tun bei Verlust des SV-Ausweises?
Falls Sie nach Ihrem ersten Beschäftigungsverhältnis keinen Ausweis erhalten oder diesen verloren haben, können Sie sich entweder an den Arbeitgeber, an die Krankenkasse oder direkt an die Rentenversicherung wenden.
Viele Krankenkassen bieten die (Neu)Beantragung eines Sozialversicherungsausweises einfach und unkompliziert auf ihrer Internetseite an. Ihre Kasse beantragt dann bei der Deutschen Rentenversicherung eine Ausstellung oder Neuausstellung. Die Bearbeitung des Antrags kann jeweils einige Wochen in Anspruch nehmen.
Falls Sie nach einigen Wochen immer noch auf die Neuausstellung warten, können Sie sich direkt an den Telefonservice der Deutschen Rentenversicherung oder per E-Mail wenden. Dafür gibt es eine bundesweit kostenfreie Servicenummer: 0800 100048070.
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