Wie kann ich selbst meinen Krankenkassenbeitrag berechnen?
Die Beitragsberechnung scheint kompliziert, ist aber kein Hexenwerk. So geht es:Der Ausgangspunkt: Brutto und Netto
Die Grundlage für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages ist immer das Bruttoeinkommen, genauer: derjenige Teil des Einkünfte, der beitragspflichtig im Sinne der Sozialversicherung ist. In der monatlichen Gehaltsabrechnung (Abrechnung der Brutto- und Nettobezüge ) wird dieser Wert als KV-Brutto ausgewiesen (Krankenversicherungs – Brutto).
Faktor Allgemeiner Beitragssatz
Auf diesen zugrunde gelegten Bruttowert ist nun als Faktor der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung anzuwenden. Dieser liegt aktuell bei 14,6 % (Stand 2020). Die Arbeitgeber übernehmen davon die Hälfte. Für Arbeitnehmer gilt also ebenfalls der halbe Satz von 7,3 %. Rentner verwenden ebenfalls den halben allgemeinen Beitragssatz. Für Selbstständige und Freiberufler gilt dagegen der vollständige Satz von 14,6 %.
Kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die gesetzlichen Krankenkassen können einen zusätzlichen Beitragssatz je nach Haushaltslage beschließen und diesen jährlich oder quartalsweise anpassen. Aktuell liegt der Zusatzbeitrag zwischen 0 Prozent und 1,7 Prozent. Für das kommende Jahr 2021 werden deutlich ansteigende Zusatzbeiträge erwartet. Auch den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Das gilt wiederum nicht für Selbstständige und Freiberufler, die auch den vollen Zusatzbeitrag zu tragen haben.
Formel mit Rechenbeispiel
Eine simple Berechnungsformel für die monatlichen Abzüge für die Krankenkasse setzt sich also wie folgt zusammen:
Ergebnis in unserem Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 3150 Euro leistet als Mitglied in der Beispielkrankenkasse mit Zusatzbeitrag 1,5 % monatlich einen Anteil von 253,58 Euro als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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