Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse
Antrag, Chancen, Tipps und HinweiseTreppenlifte beziehungsweise Treppenschrägaufzuge sind kostspielig. Hohe Sicherheitsstandards, hochwertige Materialien mit langen Garantien und nicht zuletzt gestiegene Montage- und Einbaukosten machen Treppenlifte zu einem teuren technischen Hilfsmittel. Zwar können die Preise sehr unterschiedlich hoch ausfallen, Schnäppchen jedoch sind so gut wie ausgeschlossen. In den meisten Fällen ist mit einem mittleren vierstelligen Betrag zu rechnen.
Zuschuss für einen Treppenlift
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die Anschaffung eines Treppenlifts. Der verbleibende Eigenanteil kann steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht und abgesetzt werden. Bedingung für einen Kassenzuschuss ist eine festgestellte medizinische Notwendigkeit sowie ein anerkannter Pflegegrad. Als zuschusspflichtiges medizinisches Hilfsmittel wie etwa Hörgeräte sind Treppenlifte nicht zugelassen, jedoch kann die Pflegekasse bei vorliegendem Pflegegrad die Anschaffung anteilig mit finanzieren.
Ein genereller Rechtsanspruch auf einen Zuschuss kann jedoch nicht geltend gemacht werden – es bleibt eine Kann-Leistung nach Einzelfallentscheidung. Bereits bei Vorliegen des Pflegegrad 1 kann ein Antrag unter dem Stichwort „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“ gestellt werden. Die Höhe des möglichen Zuschusses steigt dabei mit dem Pflegegrad. Der maximal mögliche Zuschuss der Pflegekasse beträgt 4.000 Euro, egal ob für ein neues Gerät oder ein gebrauchtes. Wer es schafft den Höchstzuschuss für ein günstiges Gerät zu bekommen, kann nahezu zuzahlungsfrei einen Treppenlift anschaffen.
Antrag stellen bei der Krankenkasse
Besonders günstig wird es, für pflegebedürftige Ehepaare oder Mehrpersonenhaushalte, die jeweils eine mittlere oder hohe Pflegestufe haben, aber gemeinsam nur einen einzigen Treppenlift anschaffen wollen. In diesem Fall kann günstigenfalls der maximale Zuschuss für eine Anlage zweifach, dreifach oder sogar vierfach gezahlt werden.
Ein Antrag auf den „Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ kann man formlos oder als ausgefülltes Formular bei der Krankenkasse stellen. Formulare bieten die Krankenkassen zum download oder auf Papier in der Geschäftststelle. Als Anlage zum Antrag ist ein konkreter Kostenvoranschlag für das beantragte Gerät beizufügen. Zuvor sollten die Preise inklusive aller aufgeführten Montage- und Servicekosten genau verglichen werden.
Hinweise für den Antrag
Die Chancen auf Bewilligung des Antrags verbessern sich, wenn eine persönliche Begründung vorliegt, in der auch beschrieben wird, wie sich das Alltagsleben durch die Anschaffung eines Treppenlifts verbessert. Der Beschreibung können auch Skizzen oder Fotos vom Wohnumfeld beigelegt werden, die das Geschriebene anschaulich verdeutlichen.
Die gezahlten Zuschüsse zur „Verbesserung des Wohnumfeldes“ können jeweils nur als einmalige Leistung bewilligt werden. Deshalb sollte auch die Überlegung eine Rolle spielen, welche Maßnahmen am dringendsten sind. Denn ein weiter Antrag kann erst gestellt werden, wenn ein veränderter Pflegegrad bewilligt wird.
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