Verhinderungspflege - Ersatz auf Zeit
Wer Angehörige pflegt, kann durch Urlaub oder Krankheit ausfallen. Dann greift die VerhinderungspflegeIm Jahr 2017 wurden 52 Prozent der rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Personen allein durch Angehörige der Familie betreut. Angesichts dieser anwachsenden Zahlen sind die Sicherstellung der Pflegeversorgung sowie die Finanzierung der Pflegeversicherung vor neue Herausforderungen gestellt. Die Verhinderungspflege dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine eine Art Urlaubs- oder Krankheitsvertretung für die Pflegenden. Eine Verhinderungspflege kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn eine private Person, die für die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen zuständig ist, zeitlich eingeschränkt oder verhindert ist. Im Rahmen der Verhinderungspflege können so die Kosten für die Ersatzpflege von der jeweiligen Pflegekasse übernommen werden.
Die Verhinderungspflege kann sowohl von Angehörigen als auch von Pflegediensten übernommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt erst dann die Kosten, wenn die pflegebedürftige Person den Pflegegrad 2 oder höher hat. Die Kosten für die Ersatzpflege können maximal sechs Wochen pro Jahr erstattet werden.
Pflegegeld und Kurzzeitpflege
Das Pflegegeld, eine Finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Das Pflegegeld wird erst dann gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste gewährleistet ist. Dabei ist die Höhe des Pflegegeldes vom Pflegegrad der Person abhängig. Während der Verhinderungspflege wird der pflegebedürftigen Person weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes bezahlt. Wenn es sich jedoch um eine Verhinderung von weniger als acht Stunden handelt, besteht der Anspruch auf das vollständige Pflegegeld.
Die Kurzzeitpflege ist eine kurzzeitige Betreuung in einer vollstationären Einrichtung. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt einer pflegebedürftigen Person geregelt werden muss. Für die Kurzzeitpflege bezahlt die Pflegeversicherung für alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad zwei bis fünf einen Betrag von 1.612 Euro im Jahr. Der vollstationäre Aufenthalt kann maximal 56 Tage im Jahr über die Pflegeversicherung finanziert werden. Wird diese Art der Pflege nicht in Anspruch genommen, kann die Hälfte des Leistungsbetrags für eine Verhinderungspflege verwendet werden. Das kann von Vorteil sein, wenn die Ersatzpflege zum Beispiel verlängert werden muss. Dadurch kann eine Zuzahlung von maximal 806 Euro im Jahr erfolgen. Für eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 5 würde dadurch ein maximaler Gesamtbetrag von 2.418 Euro zur Verfügung stehen.
Wichtig: Das Kurzzeitpflegegeld welches für die Verhinderungspflege genutzt wird, wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Das wichtigste im Überblick
Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Die Verhinderungspflege als Ersatzpflege kann sowohl von Angehörigen der pflegebedürftigen Person als auch von ambulanten Pflegediensten in Anspruch genommen werden.
Gibt es eine Wartezeit vor der ersten Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege?
Ja. Die Verhinderungspflege kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson mindestens sechs Monate die pflegebedürftige Person betreut hat.
Wer trägt die Kosten für die Verhinderungspflege und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen und können für einen Zeitraum von sechs Wochen im Jahr beantragt werden. Die Pflegebedürftige Person muss dabei mindestens den Pflegegrad 2 haben.
Wie hoch ist der gezahlte Satz für Verhinderungspflege?
Die Höhe der Leistung für eine notwendige Ersatzpflege beträgt maximal 1.612 Euro im Jahr. Dabei können die Kosten für eine Verhinderungspflege auch rückwirkend erstattet werden.
Gibt es auch stundenweise Verhinderungspflege?
Ja. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Ist die Verhinderungspflege auf acht Stunden begrenzt, wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege nicht gekürzt. Handelt es sich um einen längeren Zeitraum, wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.
Wo gibt es die Anträge für Verhinderungspflege?
Anträge für die Beantragung von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege finden Sie meistens auf der Website Ihrer Krankenkasse.
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Pflegegrade – Neue Einstufungen nach der Pflegereform
Im Januar 2017 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft mit dem Ziel, den Pflegebedarf passgenauer zu ermitteln und den Leistungsbedarf besser bemessen zu können. Zentraler Inhalt der Novelle ist demzufolge die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, wodurch Veränderungen im Begutachtungsverfahren einhergingen.