Auslandsemester: Studis und ihre Krankenversicherung
Ob Studierende einen Zusatz-Schutz benötigen, hängt vom Gastland abVorgaben von Gastuni und Programm beachten
So unterschiedlich mögliche Länder für ein Auslandssemester oder Auslandsstudium sind, so verschieden sind auch die Programme, mit denen man ins Ausland gehen kann. Erasmus, DAAD, Stipendien von Stiftungen, Universitäten und Vereinen, eigenverantwortlich als Freemover*in oder ganz etwas anderes. Deshalb ist es wichtig, sich auch vor Abschluss einer Krankenversicherung bei der Gasthochschule oder (falls vorhanden) bei dem Programm oder der Organisation, über die ihr im Ausland studiert, über mögliche Vorgaben zum Versicherungsschutz informiert. Das müssen keine rechtsverbindlichen Vorgaben sein, manchmal handelt es sich lediglich um Empfehlungen. Unter Umständen kann das Studium im Ausland aber an bestimmte, den Versicherungsschutz betreffende, Vorgaben geknüpft sein oder entsprechende Nachweise sind für ein Visum erforderlich.
Auslandssemester in der Europäischen Union
Bei Studierenden, die ein Auslandssemester in einem EU-Land absolvieren möchte, bleibt der Versicherungsschutz aus Deutschland bestehen. Das gilt ebenfalls für Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), zu denen Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören. In der Regel ist es in diesen Ländern möglich, medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch zu nehmen und diese über die Chipkarte der deutschen Krankenkasse abrechnen zu lassen. Die Rückseite der Gesundheitskarten aller gesetzlichen Krankenkassen dient als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Mit diesem Nachweis besteht ausreichender Versicherungsschutz zu den Standards des Gastlands.
Generell übernimmt die deutsche Krankenkasse die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland, die in dem jeweiligen Land zum dortigen Standard gehören. Diese Einschränkung ist insbesondere im Hinblick auf zwei Dinge wichtig: Zum einem bezahlt die Krankenkasse in Deutschland nur bis zu Höhe des Betrags, den sie für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland zahlen würde. Im Einzelfall kann das bedeuten, dass man auch als Student auf Mehrkosten sitzen bleibt. Zum anderen werden ausländische Patienten in anderen Ländern häufig wie Privatpatienten behandelt, da der bürokratische Aufwand geringer ist. Das heißt, dass die Behandlung vom Patienten zuerst in bar bezahlt wird und er sich die Kosten anschließend bei seiner Krankenkasse in Deutschland ersetzen lassen kann.
Für die spätere Kostenerstattung in Deutschland sind alle ärztlichen Bescheinigungen und Nachweise also gut aufzuheben. Zumal man in der Regel weder weiß, wie hoch die Kosten für gesetzliche Behandlungen in Deutschland sind, noch ob diese im gesetzlichen Leistungskatalog des Gastlandes enthalten sind. Um Kostenfallen zu vermeiden ist es wichtig gut informiert zu sein und eventuell eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Auslandssemester in Nicht-EU-Staaten
Deutschland beziehungsweise die EU haben mit weiteren Ländern Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die oft auch einen Krankenversicherungsschutz einschließen. Das betrifft zum Beispiel Israel, die Türkei oder Tunesien. Hierüber kann man sich vorab unter anderem auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums informieren. Eine zusätzliche Beratung bei der eigenen Krankenkasse ist unbedingt anzuraten, um landesspezifische Informationen zum Versicherungsschutz zu erhalten. In den meisten Fällen ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ratsam, da diese auch Risiken wie Rücktransport oder ähnliches mit einschließen kann.
Private Auslandskrankenversicherung
Besteht kein SV-Abkommen und sollen hohe Behandlungskosten im Ausland vermieden werden, sollte als Reiseversicherung für das geplante Auslandssemester unbedingt eine private Auslands-KV abgeschlossen werden. Auch für Studenten, die ein Auslandssemester im EU-Ausland absolvieren, ist eine gründliche Abwägung sinnvoll. Dadurch können beispielsweise medizinische Bereiche abgedeckt werden, bei der die eigene Krankenkasse nicht zahlt. Oder vielleicht werden mit den neuen Freunden aus verschiedenen Ländern Reisen an Orte unternommen, die gar nicht mehr zu EU gehören. Um sich dann keine Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz machen zu müssen, kann der Abschluss einer Auslands-KVvor Beginn des Auslandssemesters sinnvoll sein.
Die richtige Auslandskrankenversicherung
Es gibt verschiedene Anbieter von privaten Auslandskrankenversicherungen, die sich in den Konditionen und im Preis unterscheiden. Deshalb ist nicht zu der einen und richtigen Auslandskrankenversicherung zu raten. Allerdings sollten bestimmte Dinge beachtet werden. Zum einem ist die korrekte Angabe über die Aufenthaltsdauer absolut notwendig. Nur dann stimmt die Versicherungsdauer mit dem tatsächlichen Auslandsaufenthalt überein.
Auslandskrankenversicherungen, die über einen längerem Zeitraum gelten, sind teurer als Reisezusatzversicherungen. Aber der Versicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer ist dadaurch gewährleistet. Auch muss das Land im Vertrag mit angegeben werden, da Kosten für medizinischen Behandlungen in den einzelnen Ländern variieren und sich das auf die Konditionen der Auslandskrankenversicherung auswirkt. Außer dem sollte die Versicherung vor Antritt des Studiums noch in Deutschland abgeschlossen werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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Konditionen und persönlichen Bedarf beachten
Je nach persönlichem Bedarf kann die beste Auslandskrankenversicherung gefunden werden. Natürlich ist der Preis wichtig, doch sollten die Kosten nicht allein über die Wahl der Auslandskrankenversicherung entscheiden. Nachfolgend sind einige Punkte aufgeführt, die Studierende individuell bewerten sollten, um so den optimalen Versicherungstarif zu finden.
- Freie Arztwahl
- Selbstbehalt (Eigenanteil der bei jeder Behandlung fällig wird)
- Obergrenze (Muss ich alles was darüber liegt, selber zahlen?)
- Rücktransport (Werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport (evtl. inkl. Angehörige) übernommen?)
- Zahnbehandlung (im wirklich akuten Notfall können hier große Kostenfallen lauern)
- Verlängerung oder Verkürzung im Nachhinein möglich (Muss ich weiterzahlen, wenn ich abbreche / kann der Versicherungsschutz zu den gleichen Konditionen bestehen bleiben, wenn ich im Anschluss noch reisen möchte?)
- Länder (Gilt die Versicherung in allen Ländern, in die ich reisen möchte?)
- Mehrsprachiger Notfalldienst (Ggf. zur Absprache mit dem behandelnden Arzt über Behandlung, Abrechnung etc.)
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