Krank im Urlaub ohne Chipkarte – Das sollten Sie beachten
Arzt muss auch ohne Chipkarte behandeln
Gesundheitskarte
Privatrechnung droht nach zehn Tagen
Nach der Behandlung hat man als Patient ohne Chipkarte genau zehn Tage Zeit, seinen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder lässt man sich per Fax oder Mail eine Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse zusenden oder man schafft es, innerhalb der Zehntagesfrist die Chipkarte im Original vorzuweisen. Manche Krankenkassen wie zum Beispiel die Techniker Krankenkasse haben eine gut ausgestattete Online-Filiale und bieten dort einen download von Versicherungsnachweisen an. Um diese Funktion nutzen zu können, sollte man seine Login-Daten für den internen Zugang parat haben.
Geld zurück bis zum Quartalsende möglich
Wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelingt, den Status als gesetzlich Versicherter rechtzeitig nachzuweisen, muss man in den sauren Apfel beißen und die Behandlung zunächst privat bezahlen. Dazu stellt der Arzt oder die Klinik nach zehn Tagen eine Privatrechnung aus, die innerhalb des ausgewiesenen Zahlungszieles zu begleichen ist. Aber auch in diesem Fall kann man sein Geld zurückerhalten und muss nicht auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Eine letzte Nachweisfrist gilt bis zum Ende des Quartals.
Wer also in den Ferienmonaten Juli oder August eine medizinische Behandlung privat bezahlen musste, kann bis Ende September seinen Versicherungsnachweis beim behandelnden Arzt oder der Klinik nachweisen und eine komplette Rückerstattung der Behandlungskosten verlangen. Dafür ist es wichtig, die Rechnung mit allen Kontaktdaten sorgsam aufzubewahren.
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