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Krankenkassenkarte verloren - was nun?

Was zu tun ist bei Verlust Ihrer elektronischen Gesundheitskarte
veröffentlicht am 14.03.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassenkarte weg - Was tun bei Verlust der eGK?  Krankenkassenkarte weg - Was tun bei Verlust der eGK?(c) fotolia.de / Ljupco Smokovski
Die Gesundheitskarte der Krankenkasse (eGK) ist ein unverzichtbares Dokument im Alltag. Geht die Krankenkassenkarte verloren, sind Mühe und Ärger vorprogrammiert. Was genau ist zu tun bei einem Verlust?

2023-03-14T06:46:00+00:00
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AOK Karte verloren!

Veronika Seiler (58) merkte es erst in der Hausarztpraxis: Die Krankenkassenkarte war ganz sicher verloren gegangen. Zum Glück hatte sie im aktuellen Quartal die Karte bereits vorgelegt und konnte ohne Probleme noch behandelt werden. Trotzdem machte sie sich Sorgen über eventuellen Missbrauch durch Dritte.

Steht ein Arztbesuch an und ist die Karte bis zu diesem Termin nicht angekommen, genügt auch eine schriftliche Bescheinigung der Krankenversicherung für den Nachweis des Versicherungsstatus. Wer beim Arzt weder seine Krankenkassenkarte noch eine Bescheinigung der eigenen Krankenkasse vorlegen kann, kann den Termin trotzdem wahrnehmen. Er muss die Karte beziehungsweise den Nachweis allerdings innerhalb der nächsten zehn Tage nachreichen. Nach Ablauf dieser Frist darf der Arzt dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen. Diese kann sich der Patient wiederum von seiner Kasse zurückerstatten lassen, wenn er dem Arzt bis zum Ende des laufenden Quartals seine Versichertenkarte vorlegen kann.

Neue Krankenkassenkarte anfordern

Zunächst einmal sollte man nicht in Panik geraten, wenn man feststellt, dass die Gesundheitskarte verloren gegangen ist. Ist die eigene Karte nicht mehr auffindbar oder wurde beschädigt, kann man bei seiner Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung und eine neue Chipkarte anfordern, und zwar auf elektronischem und / oder auf telefonischem Weg. Entsprechende Hinweise sind auf der Website der jeweiligen Kasse zu finden. Darüber hinaus können Betroffene sich auch direkt an ihre Kasse wenden und eine ihrer Filialen aufsuchen.
Die angeforderte Gesundheitskarte wird dem Versicherten innerhalb der nächsten zwei Wochen per Post zugeschickt.

Persönliche PIN sperren lassen

Seit 2015 wird nur noch die mit einem Chip versehene elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei einem Arztbesuch akzeptiert. Auf dem Chip, der über ein Lesegerät eingelesen werden kann, sind alle relevanten Gesundheitsdaten des Versicherungsmitglieds gespeichert. Neben dem Versicherungsstatus enthält der Mikroprozessor-Chip die folgenden Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer des Versicherten.

Da die Chipkarte (eGK) künftig auch als Mittel zur Authentifizierung für den Zugriff auf die individuellen Patientendaten dienen wird, benötigt jeder Krankenversicherte eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese teilen die Kassen ihren Mitgliedern rechtzeitig mit. Mit der PIN sollen Patienten zukünftig selbst entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Daten haben darf. Ist diese Funktion aktiv, sollte man seine Gesundheitskarte bei einem Verlust von seiner Krankenversicherung sperren lassen.

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