Terminservicestellen: Als Kassenpatient schneller zum Spezialisten
Wie funktioniert die Vermittlung von Facharztterminen bei den Servicestellen?Vermittlungspflicht der Terminservicestellen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden per Gesetz dazu verpflichtet, Servicestellen für die Terminfindung einzurichten. Mittlerweile gibt es sie in allen Bundesländern. Deren Aufgabe ist, Patienten innerhalb einer Woche einen Termin vorzuschlagen. Dabei darf die Wartezeit auf einen Termin vier Wochen nicht überschreiten. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Anruf bei der Servicestelle und endet am Tag der persönlichen Vorstellung beim Facharzt. Sollte kein Facharzt in zumutbarer Nähe verfügbar sein, können Versicherte einen Termin im Krankenhaus wahrnehmen. Hier darf die Wartezeit bis zu fünf Wochen betragen. Ein Anrecht auf einen Arzt ihrer Wahl haben Patienten hierbei nicht.
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Wie erhält man einen Termin beim Facharzt?
Um die Vermittlung einer Terminservicestelle nutzen zu können, benötigt man eine Überweisung mit einem Dringlichkeitsvermerk vom Hausarzt. Dem überweisenden Arzt, der über die Dringlichkeit zu befinden hat, sollte man zuvor ausführlich sein gesundheitliches Problem schildern. Für eine Terminvermittlung an Augenspezialisten oder Gynäkologen sind keine Überweisungen erforderlich.
Schwieriger wird es, wenn es um eine psychotherapeutische Behandlung geht: Hier müssen Versicherte zunächst einen Termin für die Sprechstunde eines Psychotherapeuten vereinbaren. Dies können sie selbst erledigen, sie können aber auch den Terminservice der KV nutzen. Eine Überweisung ist hierfür ebenfalls nicht nötig. Der Therapeut entscheidet auf Basis des Gesprächs im Rahmen der Sprechstunde, wie akut das Problem ist. Er liefert dem Patienten die Berechtigung dazu, die Leistungen der Terminservicestelle nutzen zu können.
Ausgeschlossen von einer Vermittlung durch die Terminservicestellen sind:
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Hausärzte
- Kinderärzte.
Wichtig: Bei Verhinderung rechtzeitig absagen
Wer den über den Service erhaltenen Termin absagen muss, sollte dies so zeitig wie möglich tun und sowohl der Servicestelle als auch der betreffenden Praxis Bescheid geben. Sofern die Absage am selben Tag wie die Mitteilung des Termins erfolgt, können Versicherte einen neuen erhalten. Bei Patienten, die erst später absagen, sind die Stellen nicht dazu verpflichtet, ihnen einen neuen Termin zu vermitteln.
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