Duales Studium und Krankenversicherung
Diese Regeln musst Du beachtenKrankenversicherung im Dualen Studium
Die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung betrifft auch das reguläre Studium an einer Uni, Hochschule oder Fachhochschule. Studierende haben normalerweise vor antritt des Studiums immer die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. beim Dualen Studium ist das nicht der Fall. Für junge Menschen, die sich für ein duales Studium enstcheiden, ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzung für die Immatrikulation. Auch wenn angehende Studierende eines dualen Studiengangs bislang über ihre Eltern privat versichert* waren, müssen sie für das duales Studium nun in in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
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Eine kostenlose Familienversicherung, wie sie klassisch Studierende mit gesetzlich versicherten Eltern bis zum 25. Geburtstag in Anspruch nehmen können, ist im dualen Studium nicht möglich. Das liegt einfach daran, dass der Verdienst im Dualen Studium die Einkommensgrenze von 538 Euro üblicherweise überschreitet. Sollte das monatliche Gehalt ausnahmsweise doch unter diesem Wert liegen, ist die Familienversicherung in der GKV weiterhin eine Option.
Volle Beitragspflicht als Arbeitnehmer
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Schritte zur eigenen Krankenversicherung
Vor Antritt eines dualen Studiums muss sich also um die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse gekümmert werden. Dazu wählt man die passende Kasse aus, stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft und teilt dies seinem Arbeitgeber mit. Die Wahl der Versicherung bleibt einem selbst überlassen. Als Entscheidungshilfe kann unser aktueller Krankenkassentest für Studenten genutzt werden. Die Versicherungsbescheinigung müssen sich angehende Studierende bereits vor der Immatrikulation ausstellen lassen. Einige Krankenkassen stellen die Nachweise auf ihrer Website zur Beantragung zur Verfügung.
Für angehende dual Studierende, die nach ihrem Abschluss so bald wie möglich wieder in die PKV wechseln wollen, gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung. Diese bietet aber keinen Krankenversicherungsschutz, sondern beinhaltet vertraglich lediglich eine Rückkehrmögklichkeit in die private Krankenkasse zu den alten Traifbedingungen. Auch wer eine Anwartschaftsversicherung abschließt, benötigt für das Duale Studium eine volle gesetzliche Krankenversicherung.