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Duales Studium

Duales Studium und Krankenversicherung

Diese Regeln musst Du beachten
veröffentlicht am 20.08.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Duales Studium und KrankenversicherungDuales Studium und Krankenversicherung(c) fotolia.de / gustavofrazao
Ein Studi-Alltag zwischen Firma und Hörsaal, jede Menge echte Berufserfahrung und einen akademischen Titel on Top: Dual zu studieren wird immer beliebter. Auch für ein duales Studium braucht man eine Krankenversicherung - es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied. 

 

2024-08-20T07:06:00+00:00
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Krankenversicherung im Dualen Studium

Die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung betrifft auch das reguläre Studium an einer Uni, Hochschule oder Fachhochschule. Studierende haben normalerweise vor antritt des Studiums immer die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. beim Dualen Studium ist das nicht der Fall. Für junge Menschen, die sich für ein  duales Studium enstcheiden, ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzung für die Immatrikulation. Auch wenn angehende Studierende eines dualen Studiengangs bislang über ihre Eltern privat versichert* waren, müssen sie für das duales Studium nun in in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

undefined undefined(c) Pixabay / CC0

Eine kostenlose Familienversicherung, wie sie klassisch Studierende mit gesetzlich versicherten Eltern bis zum 25. Geburtstag in Anspruch nehmen können, ist im dualen Studium nicht möglich. Das liegt einfach daran, dass der Verdienst im Dualen Studium die Einkommensgrenze von 538 Euro üblicherweise überschreitet. Sollte das monatliche Gehalt ausnahmsweise doch unter diesem Wert liegen, ist die Familienversicherung in der GKV weiterhin eine Option.

Volle Beitragspflicht als Arbeitnehmer

Wer dual studiert ist Arbeitnehmer  Wer dual studiert ist Arbeitnehmer(c) Fotolia.com / Highwaystarz
Aber auch die günstige studentische Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist im Dualen Studium nicht vorgesehen. Denn wer ein Duales Studium beginnt, ist in Bezug auf die Krankenversicherung mit einem Arbeitnehmer beziehungsweise Azubi gleichgestellt. Dies gilt sowohl für die Praxiswochen in den Unternehmen als auch für sämtliche Theorieblöcke an der Uni. Die Arbeitgeber ziehen alle vorgeschriebenen SV-Beiträge automatisch vom monatlichen Bruttoentgelt ab. Die Beiträge zur Krankenversicherung tragen die dual Studierenden und ihre ausbildenden Unternehmen jeweils zu gleichen Teilen. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung.

Schritte zur eigenen Krankenversicherung

Vor Antritt eines dualen Studiums muss sich also um die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse gekümmert werden. Dazu wählt man die passende Kasse aus, stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft und teilt dies seinem Arbeitgeber mit. Die Wahl der Versicherung bleibt einem selbst überlassen. Als Entscheidungshilfe kann unser aktueller Krankenkassentest für Studenten genutzt werden. Die Versicherungsbescheinigung müssen sich angehende Studierende bereits vor der Immatrikulation ausstellen lassen. Einige Krankenkassen stellen die Nachweise auf ihrer Website zur Beantragung zur Verfügung.

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Anwartschaftsversicherungen

Für angehende dual Studierende, die nach ihrem Abschluss so bald wie möglich wieder in die PKV wechseln wollen, gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung. Diese bietet aber keinen Krankenversicherungsschutz, sondern beinhaltet vertraglich lediglich eine Rückkehrmögklichkeit in die private Krankenkasse zu den alten Traifbedingungen. Auch wer eine Anwartschaftsversicherung abschließt, benötigt für das Duale Studium eine volle gesetzliche Krankenversicherung.

 

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