Fettabsaugung - wann zahlt die Krankenkasse?
Wann eine Bauch OP bezahlt wird und wann nichtGründe für Fettabsaugung
Etwas zu viel Fett am Bauch oder an den Oberschenkeln kann dazu führen, dass Menschen eine Fettabsaugung in Betracht ziehen. Gibt es dafür keine medizinische Indikation, handelt es sich um einen Eingriff aus rein ästhetischen Gründen. Etwas anders verhält es sich, wenn jemand psychisch unter seinen Problemzonen leidet. In solch einem Fall liegt die Lösung zwar ebenfalls im ästhetischen Eingriff, doch nun mit einem anderen Ziel: Der seelische Krankheitszustand soll durch die OP behoben werden.
Zu viel Fett an bestimmten Stellen kann allerdings auch krankheitsbedingte Ursachen haben. Adipositas (Fettsucht) beispielsweise ist eine anerkannte Krankheit. Auch Lipödeme können ein Ansetzen von Fett verursachen. Diese fast ausschließlich bei Frauen auftretende Erkrankung verursacht zum Beispiel nach einer Schwangerschaft eine fortschreitende Fettzunahme im Bein-, Gesäß-, Hüft- und manchmal auch Armbereich. Des Weiteren kann die Einnahme bestimmter Medikamente eine Gewichtszunahme verursachen. Manche Psychopharmaka beispielsweise beeinflussen den Stoffwechsel und steigern den Appetit. Infolgedessen essen die Betroffenen oft mehr als zuvor. Ursächlich für Übergewicht kann auch eine Schilddrüsenunterfunktion sein.
Was kann Fettabsaugen kosten?
In Deutschland bewegen sich die Preise für Fettabsaugen je nach Arzt, Klinik, Umfang und Spezialisierung zwischen 1.500 und mehr als 6.000 Euro. Anfang 2018 lag der Durchschnittswert bei 3.500 Euro. Fettabsaugungen an Körperpartien wie Bauch oder Hüfte sind wegen des geringeren Fettvolumens günstiger als fettabsaugungen am Kinn. Außer dem unterscheiden sich die Kosten auch nach der Region.
Wann zahlt die Krankenkasse für Fettabsaugung?
Damit Betroffene einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können, muss der behandelnde Arzt einen Arztbericht erstellen. Für den Arzt gilt dabei eine wichtige Vorgabe: Er muss bei einem staatlichen Unternehmen, das mit den gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung steht und bei der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet ist, fest angestellt sein. Es muss sich bei dem Unternehmen (Klinik, Krankenhaus…) also um einen Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen (Liste) handeln. Private Kliniken kommen nur für selbstzahlende Patienten infrage.
Der Arzt untersucht den Patienten eingehend und klärt dabei, ob die Fettabsaugung medizinisch notwendig ist. Seinen Arztbericht sowie den Antrag auf Kostenübernahme erhält anschließend die Kasse des Patienten. Zu den Unterlagen gehört auch ein schriftlicher Bericht des Antragstellers, in dem dieser ausführlich die Gründe für den Eingriff erläutert. Soll der Eingriff aufgrund psychischer Probleme durchgeführt werden, fordern die Krankenkassen ein psychologisches Gutachten. Auf Basis des ärztlichen Befundberichts und einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhält der Antragsteller die Zu- oder Absage zur (teilweisen) Kostenübernahme des geplanten Eingriffs von seiner Kasse.
Damit der Antrag positiv für Betroffene auffällt, muss nachgewiesen werden, dass alle anderen möglichen konventionellen Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden, aber keine Besserung gebracht haben.
Andere plastisch-ästhetische Eingriffe
Neben der Fettabsaugung gibt es viele weitere plastisch-ästhetische Eingriffe. Dazu gehören zum Beispiel Brustverkleinerungen. Hier lohnt sich ein Antrag auf Kostenübernahme. Doch auch, wenn Sie körperliche Beschwerden aufgrund übergroßer Brüste nachweisen können, ist das noch keine Garantie für die Übernahme der OP-Kosten durch die Kasse. In manchen Fällen werden lediglich die Kosten für Maßnahmen wie Krankengymnastik gezahlt. Auch hier kommt es demnach auf das ärztliche Gutachten an, ob Ihnen der Eingriff letztendlich bezahlt wird.
Ein weiteres Bespiel ist die Entfernung von überschüssigem Gewebe, das sich durch eine Gynäkomastie (Vergrößerung der männlichen Brust durch die Vermehrung des Drüsengewebes) bildet. Weit verbreitet sind auch Nasen- und Augenlidkorrekturen, Bauchstraffung sowie Narbenkorrekturen. Je nach Fall werden die Kosten dieser Eingriffe von der entsprechenden Krankenkasse übernommen. Eine Ausnahme bilden Ohrkorrekturen: Bei betroffenen Kindern zahlen die meisten gesetzlichen Krankenkassen den Eingriff bis zum 14. Lebensjahr, wenn beim Kind eine psychische Belastung aufgrund der Ohrenstellung besteht. Gegebenenfalls fordern die Kassen hierfür ein psychologisches Gutachten.
-
Fettschürze entfernen – Zahlt die Krankenkasse?
Eine starke Gewichtsreduktion führt nicht automatisch zur Traumfigur. Verringert sich das Körpergewicht in relativ kurzer Zeit wie es nach Geburten, Hungerkuren, Krankheiten oder Magenoperationen der Fall ist, können unliebsame Fettschürzen zurückbleiben. -
BMI-Index: Ab wann habe ich Übergewicht?
Die meisten Krankenkassen vergeben Bonuspunkte für einen BMI-Index, der sich im Normalbereich bewegt. Um diesen Wert zu ermitteln, bracht man nur leicht messbare Angaben zum eigenen Körper. Kennt man die Formel nicht, hilft unser BMI-Rechner.