Fettabsaugung - wann zahlt die Krankenkasse?
Wann eine Bauch OP bezahlt wird und wann nichtGründe für Fettabsaugung
Fettabsaugung zählt oft als Schönheits-OP(c) Getty Images / AndreyPopov
Zu viel Fett an bestimmten Stellen kann allerdings auch krankheitsbedingte Ursachen haben. Adipositas (Fettsucht) beispielsweise ist eine anerkannte Krankheit. Auch Lipödeme können ein Ansetzen von Fett verursachen. Diese fast ausschließlich bei Frauen auftretende Erkrankung verursacht zum Beispiel nach einer Schwangerschaft eine fortschreitende Fettzunahme im Bein-, Gesäß-, Hüft- und manchmal auch Armbereich. Des Weiteren kann die Einnahme bestimmter Medikamente eine Gewichtszunahme verursachen. Manche Psychopharmaka beispielsweise beeinflussen den Stoffwechsel und steigern den Appetit. Infolgedessen essen die Betroffenen oft mehr als zuvor. Ursächlich für Übergewicht kann auch eine Schilddrüsenunterfunktion sein.
Was kann Fettabsaugen kosten?
In Deutschland bewegen sich die Preise für Fettabsaugen je nach Arzt, Klinik, Umfang und Spezialisierung zwischen 1.500 und mehr als 6.000 Euro. Anfang 2018 lag der Durchschnittswert bei 3.500 Euro. Fettabsaugungen an Körperpartien wie Bauch oder Hüfte sind wegen des geringeren Fettvolumens günstiger als fettabsaugungen am Kinn. Außer dem unterscheiden sich die Kosten auch nach der Region.
Wann zahlt die Krankenkasse für Fettabsaugung?
Damit Betroffene einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können, muss der behandelnde Arzt einen Arztbericht erstellen. Für den Arzt gilt dabei eine wichtige Vorgabe: Er muss bei einem staatlichen Unternehmen, das mit den gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung steht und bei der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet ist, fest angestellt sein. Es muss sich bei dem Unternehmen (Klinik, Krankenhaus…) also um einen Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen (Liste) handeln. Private Kliniken kommen nur für selbstzahlende Patienten infrage.
Antrag stellen(c) Getty Images /MangoStar Studio
Damit der Antrag positiv für Betroffene auffällt, muss nachgewiesen werden, dass alle anderen möglichen konventionellen Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden, aber keine Besserung gebracht haben.
Andere plastisch-ästhetische Eingriffe
Neben der Fettabsaugung gibt es viele weitere plastisch-ästhetische Eingriffe. Dazu gehören zum Beispiel Brustverkleinerungen. Hier lohnt sich ein Antrag auf Kostenübernahme. Doch auch, wenn Sie körperliche Beschwerden aufgrund übergroßer Brüste nachweisen können, ist das noch keine Garantie für die Übernahme der OP-Kosten durch die Kasse. In manchen Fällen werden lediglich die Kosten für Maßnahmen wie Krankengymnastik gezahlt. Auch hier kommt es demnach auf das ärztliche Gutachten an, ob Ihnen der Eingriff letztendlich bezahlt wird.
Schönheits-OPs liegen im Trend: Auch Männer lassen liften(c) fotolia.de / detailblick
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