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Rente

Rentenantrag: Versicherungszeiten bei der Krankenkasse erfragen

Wenn die alte Krankenkasse nicht mehr existiert
veröffentlicht am 21.12.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Rentenantrag stellenRentenantrag stellen(c) pixelio.de / Rainer Sturm
Um im Ruhestand Rente beziehen zu können, ist ein Antrag bei der Rentenversicherung notwendig. Dieser muss auch Angaben zu den Versicherungszeiten enthalten, die man bei der eigenen Krankenversicherung erfragen kann. Doch was kann man tun, wenn die Kasse gar nicht mehr existiert?

2021-12-21T08:17:00+00:00
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Beate Remmer (66) staunte nicht schlecht, als sie für ihren Rentenantrag die Versicherungszeiten bei ihrer Krankenkasse BKK SCHOTT-ZEISS telefonisch erfragen wollte. Die Nummer, die sie aus einem alten Schreiben der Kasse herausgesucht hatte, war nicht vergeben. Erst die Suche im Internet brachte Licht ins Dunkel. Über ein Serviceportal fand die Rentnerin heraus, dass ihre Kasse nicht mehr existiert und seit der Fusion mit der BKK advita in 2009 unter letzterem Namen zu finden ist.

Viele Anläufe nötig

Besonders verärgert war Beate Remmer darüber, dass eine lange Internetrecherche nötig war, um diese Info zu erhalten. Denn auch die Eingabe der Website in die Adresszeile brachte keinen Erfolg, da diese nicht mehr existiert. Seit einigen Jahren sinkt die Anzahl der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgrund von Fusionen. Momentan existieren nur noch 109 Kassen, während es im Jahr 1990 nochmehr als tausend waren.

Anzahl der Krankenkassen 1970 - 2022 Anzahl der Krankenkassen 1970 - 2022GKV Spitzenverband
Wenn Krankenversicherungen fusionieren, werden ihre Mitglieder darüber informiert. Für die Versicherten ändert sich für gewöhnlich nichts oder wenig. Beate Remmer erhielt eine solche Information aber nicht, da sie ihre Krankenversicherung noch vor der Fusion gewechselt hatte und somit kein Mitglied der alten Kasse mehr war. Letztendlich landete die Rentnerin bei der BKK advita und konnte ihre Versicherungszeit in dieser Kasse erfragen.

Vollständigkeit ist wichtig

Die Information, wie lange man bei welcher Krankenkasse versichert war, ist für den Rentenantrag unbedingt notwendig. Für den Antrag sind immer Name und Anschrift der Krankenkassen anzugeben, bei denen Sie Mitglied waren. Weiterhin gehören auch Nachweise über Krankheitszeiten und Arbeitslosigkeit, über Ausbildungszeiten und Erziehungsurlaube in den Antrag.

Wer trägt die Rechtsnachfolge?

Beate Remmers Beispiel zeigt, dass es schwierig sein kann, Informationen über nicht mehr existierende Krankenkassen in Erfahrung zu bringen. Dass eine Kasse nicht mehr existiert, bekommt man häufig erst mit, wenn man Kontakt zu dieser aufnehmen will. Insbesondere wenn die Rentenzeit näher rückt und man beginnt, alle wichtigen Daten zusammenzutragen, kann es dann zur großen Überraschung kommen.

Ihre Sozialversicherungszeiten sind weiterhin gut dokumentiert, auch wenn die ursprüngliche Krankenkasse juristisch nicht mehr existiert. Bei Fusionen trägt diejenige Krankenkasse die Pflicht, die als Rechtsnachfolgerin eingesetzt wird. Wenden Sie sich also an diejenige Krankenkasse, die als Rechtsnachfolgerin angegeben wird.  

Lange Internetrecherchen mit dem Ziel, den aktuellen Ansprechpartner zu ermitteln, können Sie sich ersparen, wenn Sie unsere Liste der Krankenkassenfusionen nutzen. Hier erfahren Sie, welche Krankenversicherung ab 2003 mit welcher fusioniert und unter welcher Bezeichnung sie heute zu finden ist. Auch das Bundesversicherungsamt stellt auf seiner Website eine Liste aller seit 2009 fusionierten gesetzlichen Krankenversicherungen bereit.

 

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