Ärztliche Zweitmeinung – wichtige Entscheidungshilfe für Patienten
Unnötige und ungeeignete Behandlungen durch Zweitkonsultation vermeidenWas versteht man unter Zweitmeinung?
Wird einem Patienten eine schwerwiegende Diagnose gestellt, die voraussichtlich umfangreiche und komplexe Eingriffe nach sich ziehen wird, kann er eine Zweitmeinung einholen. Ein typisches Beispiel hierfür ist eine Krebsdiagnose. Eine Zweitmeinung ist in solchen Fällen ratsam, da sich in vielen medizinischen Bereichen in kurzer Zeit viele Veränderungen ergeben und ein Arzt allein oft nicht über das gesamte aktuelle Wissen verfügt. Das Einholen einer zweiten Meinung kann hier Abhilfe schaffen und gegebenenfalls Alternativen zur vorgeschlagenen Behandlung aufzeigen.
Recht auf Ärztliche Zweitmeinung(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Vom eigenen Recht Gebrauch machen
Krankenversicherte haben im Rahmen der freien Arztwahl das Recht, sich bei Zweifeln an den empfohlenen medizinischen Maßnahmen eine Zweitmeinung einzuholen. Dies geht auf das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V § 27b) zurück, das seit dem 23.7.2015 zur Anwendung kommt. Patienten können dieses Recht anwenden, wenn im Zuge der Indikation zu einem planbaren Eingriff die Gefahr einer Ausweitung der Indikation besteht. Dafür dürfen sie eine Einsicht in ihre Krankenakte einfordern und die darin enthaltenen Unterlagen auch kopieren (z. B. Röntgenaufnahmen oder Laborbefunde).
Mit dem Heil- und Kostenplan können Zahnpatienten im Netz weitere Angebote einholen(c) fotolia.de / SZ-Design
Ansprechpartner bei Wunsch auf Zweitmeinung
Die unabhängige ärztliche Zweitmeinung kann der Patient nur von jemandem außerhalb der behandelnden Einrichtung bzw. nicht von dem Arzt, der den Eingriff durchführen würde, erhalten. Des Weiteren müssen diese vom Patienten in Sachen Zweitmeinung aufgesuchten Ärztinnen oder Ärzte bestimmten Richtlinien der Qualifikation entsprechen.
- Nachweis langjähriger fachärztlicher Tätigkeit in einem für die Indikation relevanten Fachgebiet
- Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung im Bereich des empfohlenen Eingriffs
- Erfahrungen mit der Durchführung des empfohlenen Eingriffs
- spezielle für die Indikationsstellung bedeutsame Zusatzqualifikationen
- regelmäßige gutachterliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet
Erbringer einer Zweitmeinung können, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, zugelassene Ärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser, ermächtigte Einrichtungen und Ärzte sowie Ärzte, die ausschließlich zum Zweck der Zweitmeinungserbringung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sein.
Krankenkasse & Zweitmeinung
Zweitmeinung mit Hilfe der Krankenkasse(c) getty Images / AndreyPopov
Denn auch die Krankenkassen haben ein Interesse daran, unnötig hohe Kosten zu vermeiden. Diese reduzieen sich auch dadurch, weil die Untersuchung, die zu der Diagnose geführt hat, üblicherweise nicht noch einmal komplett durchgeführt wird. Denn Betroffene Patienten bringen bereits existierenden Befunde und andere relevante Unterlagen inklusive der bereits gestellten Diagnose vom ersten Arzt mit. Um sicherzustellen, dass die eigene Kasse für die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung aufkommt, sollte sich der Versicherte in jedem Fall möglichst rasch an diese wenden.