Aufzahlung für Medikamente: Warum es manchmal teurer wird
Differenz zwischen Festbeträgen und HerstellerpreisenWas versteht man unter Aufzahlung?
Bei "Aufzahlungen" handelt es sich nicht um ein Synonym für Zuzahlungen. Bei einer Zuzahlung haben Versicherte beim Kauf eines verschreibungspflichtigen Medikaments einen Eigenanteil von mindestens 5 und höchstens 10 Euro zu entrichten und können davon auf Antrag befreit werden (siehe: Belastungsgrenze). Zuzahlungen entfallen außer dem generell für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Eine so genannte Aufzahlung entsteht immer dann, wenn Arzneimittelhersteller einen höheren Preis für ein Präparat verlangen als den Erstattungssatz der Krankenkasse, den so genannten Festbetrag. Die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenenpreis müssen die Kunden unabhängig von ihrem Alter, der wirtschaftlichen Situation oder Sozialstatus allein tragen. Der Anteil aufzahlungspflichtiger Medikamente ist in den letzten Monaten gestiegen und liegt derzeit bei rund 15 Prozent.
Festbeträge für Arzneimittel
Beim Festbetrag von Medikamenten handelt es sich um Maximalbeträge, bis zu denen die Krankenkassen finanziell für ein Arzneimittel aufkommen. Obwohl es viele Präparate gibt, die sowohl in Qualität als auch in Wirkung miteinander vergleichbar sind und teilweise sogar dieselben Wirkstoffe enthalten, verlangen die jeweiligen Hersteller dieser Arzneimittel unterschiedliche Preise. Die Krankenkassen, welche die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente tragen, vereinfachen also die Abrechnugn durch so genannte Festbetragsgruppen. Diese ermöglichen einen Preisvergleich zwischen gleichwertigen Produkten erlauben.
Die Gruppen werden in drei Stufen unterteilt. Stufe 1 bilden Präparate, welche dieselben Wirkstoffe enthalten. In den Gruppen der Stufe 2 befinden sich Arzneimittel, die hinsichtlich ihrer Wirkstoffe und therapeutischen Wirkung miteinander vergleichbar sind. Stufe 3 wird aus Medikamenten gebildet, deren Wirkstoffe sich voneinander unterscheiden, die sich aber in Bezug auf ihre therapeutische Wirkung nicht voneinander unterscheiden.
Die Festlegung dieser Beträge erfolgt folgendermaßen:
- Zunächst legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Arzneimittelgruppen fest, für die jeweils festgelegte Erstattungsbeträge (Festbeträge) gelten sollen. Medikamente mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung sowie denselben bzw. im pharmakologisch-therapeutischen Sinne vergleichbaren Wirkstoffen werden in diesen Gruppen zusammengefasst.
- Anschließend legt der GKV-Spitzenverband für jede dieser Festbetragsgruppen einen konkreten Betrag fest. Dabei ist der Verband an bestimmte gesetzlich festgeschriebene Kriterien gebunden.
Die Rolle der Ärzte bei Aufzahlung
Muss ein Arzt seinem Patient ein Medikament verschreiben, kann er sich dank Vergleichsmöglichkeit in den einzelnen Festbetragsgruppen für ein Präparat entscheiden, das abgesehen vom Preis gleichwertig zu einem anderen ist, und seinem Patient somit eine Aufzahlung in der Apotheke ersparen. Allerdings darf sich der Arzt auch für das teuere Produkt entscheiden. Der Verkaufspreis übersteigt dann den Festbetrag und der Patient muss die Differenz zahlen, falls er das Medikament kauft. Dies muss der behandelnde Arzt seinem Patient allerdings vorher mitteilen.
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Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten vieler medizinischer Leistungen beteiligen und dafür Zuzahlungen leisten. Zuzahlungen werden zum Beispiel auf Medikamente, Verbandsmittel, Krankenhausaufenthalte, Heilmittel, Zahnersatz, Kuren und Reha erhoben. Außer dem werden für bestimmte Medikamente Aufzahlungen erhoben. -
Hilfsmittelkatalog: Über 2000 neue Medizinprodukte darunter intelligente Systeme und Roboter
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AOK übernimmt Mehrkosten bei Fiebersäften für Kinder
Die AOK hat beschlossen, bei Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Fiebersäften für Kinder ab sofort anfallende Mehrkosten zu übernehmen. Die Ausnahmeregelung soll zunächst für die laufende Erkältungssaison bis Ende März 2023 gelten.