Zuzahlung im Krankenhaus bei vollstationärer Behandlung
Wie hoch ist die tägliche Zuzahlung und wann gelten Ausnahmen?Was bedeutet die Zuzahlung für Patienten?
Ab dem Tag der Aufnahme in ein Krankenhaus für eine vollstationäre Behandlung werden pro Tag des Aufenthalts 10 Euro fällig, die der Patient allein tragen muss. Auch der Entlassungstag wird dabei als voller Tag gezählt. Allerdings ist die Anzahl der Tage, für die gezahlt werden muss, begrenzt: Sind es mehr als 28 Krankenhaustage im Jahr, kommen keine weiteren Zahlungen im selben Kalenderjahr hinzu. Mehr als 280 Euro fallen pro Jahr also nicht für den Patienten an. Die so genannte 28-Tage-Regelung schützt vor allem Personen, die häufig im Krankenhaus behandelt werden müssen, vor übermäßigen Kosten.
Wird ein Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt, muss für den entsprechenden Tag nur einmal die Zuzahlung geleistet werden. Die 10 € gehen in diesem Fall an das aufnehmende Krankenhaus.
Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt, der im alten Jahr beginnt und im neuen Jahr endet, besteht weiterhin die 28-Tage-Regel.
Beispielfall: Eine Patientin wird vom 12. Dezember bis zum 17. Januar erstmalig im laufenden Kalenderjahr stationär behandelt. Eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag muss sie vom 12.Dezember des alten bis zum 8.Januar des neuen Jahres zahlen, da es sich um einen ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt handelt. Ab dem 9.Januar beginnt dann die Aufrechnung der Tage laut 28-Tage-Regelung für das neue Jahr.
Zuzahlung und Belastungsgrenze
Für alle Zuzahlungen in der GKV, wie sie bei einer Krankenhausbehandlung, aber auch bei Kuren, Physiotherapie oder Medikamentenverordnungenfällig werden, existiert eine Belastungsgrenze. Diese soll verhindern, dass sich Versicherte einen Krankenhausbehandlung nicht leisten können. Die Grenze liegt bei 2 % der jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Für chronisch Kranke ist die Grenze mit 1 % der Einkünfte erreicht.
Wenn die Zahlungen bereits vom Patienten geleistet wurden und damit die Belastungsgrenze überschritten wurde, kann er sich von seiner Krankenversicherung den über der Grenze liegenden Anteil der Kosten rückerstatten lassen. Dafür muss er seine Krankenkasse informieren und einen Antrag, der ihm zugeschickt wird, ausfüllen und bei der Kasse einreichen.
Zuzahlungsbefreiung: Wann fallen Extrakosten weg?
Gesetzlich Versicherte brauchen keine Zuzahlung an die Krankenkasse zu leisten, wenn
- die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Krankenhausbehandlung übernimmt
- sie stationär entbindet
- es sich um eine ambulante, vor-, nach- oder teilstationäre Behandlung im Krankenhaus handelt
- die Schädigung, wegen der die Person behandelt werden muss, unter das Bundesversorgungsgesetz fällt.
Was bringen Zusatzversicherungen?
Wer hohe Kosten aufgrund von Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte vermeiden will, kann eine private Zusatzversicherung mit Krankenhaustagegeld abschließen. Im Rahmen solch einer Versicherung kann der Patient einen vertraglich festgelegten Betrag für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthalts von seiner Versicherung erhalten, sofern der Aufenthalt mindestens eine Übernachtung im Krankenhaus beinhaltet. Hier empfiehlt sich ein Vergleich der einzelnen Zusatzversicherungen, da sich deren Kosten-Leistungs-Verhältnis teilweise stark voneinander unterscheidet. Da die gesetzlich festgelegten Begrenzungen der Zuzahlungen aber bereits vor extrem hohen Kosten bei häufigeren Aufenthalten im Krankenhaus schützen, sollte sich jeder vor dem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung überlegen, inwiefern sie sinnvoll für ihn ist.
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