Ja oder Nein auf einen Blick: der Organspendeausweis
Den persönlichen Willen sichtbar dokumentierenMit einem ausgefüllten Organspendeausweis lässt sich gegenüber Ärzten und Angehörigen genauso gut auch erklären, dass eine Organ- oder Gewebespende nicht gewünscht ist. Somit lässt sich mit ihm auch der eigene Widerspruch dokumentieren. In jedem Fall sist er für die Betroffenen und für die Ärzteschaft ein wichtiges Dokument für medizinische Entscheidungen.
Was steht auf dem Organspendeausweis?
Organspenden retten Leben. Dieser Ausweis ist ein rechtsgültiges Dokument, das den eigenständigen Willen in Bezug auf Organspene oder Gewebespende belegt. Juristisch möglich ist das mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Ein Organspendeausweis enthält mindestens folgende Angaben: Name und Geburtsdatum, die Adresse des Besitzers, die Zustimmung oder den Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende. Falls einer Spende im Ausweis ohne Einschränkungen zugestimmt wird, kann diese für alle Organe und Gewebe erfolgen. Es können aber auch Ausnahmen für Bereiche, die nicht entnommen werden dürfen, genannt werden. Diese sind dann bindend.
Neben diesen beiden Wahlmöglichkeiten gibt es eine weitere Option: Der Besitzer überlässt einer anderen Person im Todesfall die Entscheidung, ob Organe und Gewebe für eine Spende genutzt werden dürfen. Die Kontaktdaten der benannten Person müssen in diesem Falle auf dem Ausweis angegeben werden. Der Ausweis bietet weiterhin Platz für besondere Hinweise oder Anmerkungen und muss vom Besitzer eigenhändig unterschrieben werden.
- Name und Geburtsdatum
- vollständige Adresse
- Zustimmung oder Widerspruch
- bei Zustimmung: Ausnahmen
- bei Delegation: Kontaktdaten benannter Person
- Anmerkungen / besondere Hinweise
- eigenhändige Unterschrift
Wozu dient der Organspendeausweis?
Wenn im Organspendeausweis einer Spende zugestimmt wurde, stellt dies noch keine bedingungslose Verpflichtung. Vielmehr dient der Organspendeausweis immer als Hinweis und Hilfe für medizinisches Personal und Angehörige im Falle eines klinisch festgestellten Hirntodes, beispielsweise nach einem schweren Verkehrsunfall. Ist also auf dem Ausweis eindeutig vermerkt, dass einer Organspende nicht zugestimmt wird, darf der behandelnde Arzt auch keine anderweitige Entscheidung treffen. Sofern ein Ja zur Spende (mit oder ohne Einschränkungen) angekreuzt wurde, wird medizinisch geprüft, inwiefern entsprechende Organe oder Gewebe überhaupt entnommen und gespendet werden könnten.
Bei Auslandsaufenthalten ist das Mitführen eines Organspendeausweises in der entsprechenden Landessprache sinnvoll. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA beispielsweise bietet den Ausweis in unterschiedlichen Sprachen kostenlos zum Herunterladen und Bestellen an.
Kein Organspendeausweis - was dann?
Wenn eine Person keine Angaben zur Organspende gemacht hat und bei dieser der Hirntod festgestellt wurde, müssen die Angehörigen entscheiden, ob Organe und / oder Gewebe des Verstorbenen gespendet werden dürfen. Im Rahmen eines Gesprächs der Angehörigen mit einem Arzt wird diese Thematik besprochen. Darin soll versucht werden, herauszufinden, welchen Wunsch der Verstorbene in Bezug auf das Spenden gehabt hätte. Ärzte sind zu diesen Gesprächen ausdrücklich verpflichtet, die auch erfolgen müssen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten sein Ja zur Spende (zum Beispiel auf dem Organspendeausweis) gegeben hat.
Sofern die Angehörigen eine Entscheidung treffen müssen und sich gegen die Spende entscheiden, muss der behandelnde Arzt die künstliche Beatmung einstellen, wodurch es schließlich zum Herzstillstand kommt und der Patient für tot erklärt werden kann. Entscheiden sich die Angehörigen für eine Organspende, wird der Kreislauf des hirntoten Patienten aufrechterhalten, bis eine Transplantation erfolgen kann.
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