Wie funktioniert ein Wahltarif mit Selbstbehalt?
Selbstbehalttarife in der GKV bieten Prämien bei überschaubaren RisikenEin Wahltarif mit Selbstbehalt ermöglicht den Versicherten eine individuellere Gestaltung ihres Krankenkassenbeitrags. Im Gegenzug verpflichten sich diese dazu, einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten selbst zu zahlen (vereinbarter Selbstbehalt). Geeignet ist dieses Modell daher vor allem für jüngere und gesunde Menschen, die weder auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind noch aufwendige Behandlungen benötigen. Zudem sollten sie mindestens ein jährliches Bruttoeinkommen von 15.000 € oder mehr erzielen.
Wie funktioniert ein Selbstbehalt-Wahltarif?
Ein Selbstbehalt-Tarif in der GKV funktioniert in etwa so: Zum Start eines Kalenderjahres setzt die Krankenkasse für den Versicherten eine Art Guthaben an. Sofern im gesamten Jahr keine Leistungen mit Selbstbeteiligung genutzt werden, erhält er diese Summe als Bonus und darüber hinaus eine Prämie. Werden dagegen Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, verringert sich das Guthaben um einen Festbetrag, der von der jeweiligen Tarifklasse abhängig ist. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Einkommen. Sowohl die Prämienhöhe als auch das finanzielle Gesamtrisiko sind auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt.
Welche Leistungen zählen zum Selbstbehalt?
Für den Selbstbehalt werden die Kosten für alle stationären Behandlungen sowie alle Arztbesuche, in deren Folge Medikamente oder Heilmittel verodnet werden, herangezogen. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge, Impfungen oder Notfälle bleiben dagegen anrechnungsfrei. Auch die Behandlung von beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern in der Familienversicherung hat keine Auswirkungen auf das Guthaben. Kein Selbstbehalt fällt ebenfalls an, in der Folge eines Arztbesuchs kein Rezept eingelöst werden muss oder es sich um Rezepte handelt, die für die Krankenkasse nicht mit Kosten verbunden sind.
Abschluss, Fristen und Kündigung
Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, geht eine vertragliche Vereinbarung mit seiner Krankenkasse ein und bleibt für eine Frist an diese gebunden. Ein Wahltarif ist also nicht jederzeit kündbar. Für den Typus des Wahltarifs mit Selbstbehalt gilt eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Ein Sonderkündigungsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen zugesprochen werden.