Geld zurück beim Verzicht auf Arztbesuche: Wahltarife mit Beitragsrückerstattung
Fristen, Prämien und Bedingungen für RückerstattungstarifeDie Höhe der prämie beläuft sich maximal auf einen Monatsbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Kassen zahlen dem betreffenden Arbeitnehmer darüber hinaus eine Prämie in Höhe des Arbeitgeberbeitrags eines Monats. Dabei dürfen insgesamt allerdings 20 % des Jahresbeitrags für die GKV nicht überschritten werden. Mehr als die Maximalsumme von 600 Euro werden dabei in keinem Fall ausgezahlt.
Familienversicherung, Vorsorge und Notfälle nicht betroffen
Mit der Voraussetzung der Leistungsfreiheit, also „keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse“, sind weder die üblichen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schutzimpfungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen), Notfälle und Geburten noch die Kassenleistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gemeint. Diese können ohne finanzielle Folgen weiterhin in Anspruch genommen werden.
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Fristen und Kündigung für Wahltarif Rückerstattung
Die Bindungsfrist für den Wahltarif Beitragsrückerstattung besteht für ein Jahr. Er ist für alle wählbar, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Dazu gehören freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige, Arbeitnehmer, Studenten und Rentner. Ordentlich gekündigt werden kann die Bindung an diesen Wahltarif einen Monat vor Ablauf des einen Jahres Bindungsfrist.
Für wen sind Rückerstattungstarife geeignet?
Dieser Wahltarif-Typ eignet sich besonders für gesunde Versicherte, die im Normalfall keine außerplanmäßigen ärztlichen Untersuchungen in Anspruch nehmen müssen. Diese erhalten einen Anteil ihrer geleisteten Beiträge zurückerstattet.
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Mehr Krankengeld für Selbstständige – was bringt ein Wahltarif?
Wer selbstständig ist, hat im Normalfall erst nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Mit einem Wahltarif lässt sich diese Frist verkürzen. Die Tarife und Konditionen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. -
Wahltarif-Prämien der Krankenkassen müssen in Steuererklärung angegeben werden
Wenn gesetzlich Versicherte eine Wahltarif-Prämie von ihrer Krankenkasse ausgezahlt bekommen, ist diese steuerlich anzugeben und zu berücksichtigen. Das besagt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Juni 2018. -
Salus BKK stellt neue Wahltarife vor
Die Salus Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten künftig mehrere sogenannte Wahltarife an, die das Gesundbleiben mit einer Prämie belohnen. Konkret handelt es sich um einen Tarif extra für Azubis und Studenten sowie um einen Selbstbehalt-Tarif.