Bindungsfristen bei Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Abgesehen von den Tarifen mit Teilnahme an speziellen Versorgungsformen gilt für alle Wahltarife eine Mindestbindungsfrist. Während diese für die Wahltarife Selbstbehalt und Krankengeld drei Jahre beträgt, gilt für alle anderen Tarife eine Bindungsfrist von einem Jahr.
Es gibt aber Möglichkeiten, einen Wahltarif vorzeitig zu kündigen: In bestimmten Fällen kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden, und zwar, wenn eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, den bestehenden Zusatzbeitrag erhöht oder vereinbarte Prämienzahlungen verringert. Gesetzlich Krankenversicherte, die sich für den Wahltarif Krankengeld entschieden haben, können dieses Sonderkündigungsrecht allerdings nicht geltend machen.
Auch die allgemeine Kündigungsfrist von 18 Monaten in der GVK ist unter bestimmten Umständen vorzeitig kündbar.
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Arten von Wahltarifen
Mit Wahltarifen können Versicherte besondere vertragliche Regelungen mit ihrer Krankenkasse vereinbaren. -
Geld zurück beim Verzicht auf Arztbesuche: Wahltarife mit Beitragsrückerstattung
Für Versicherte, die einen Wahltarif diesen Typs abschließen gilt: Werden innerhalb eines Kalenderjahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch geneommen, greift das Prinzip der Beitragsrückerstattung. Bei Einhaltung der Voraussetzungen ( Leistungsfreiheit) wird eine Prämie ausgezahlt. -
Salus BKK stellt neue Wahltarife vor
Die Salus Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten künftig mehrere sogenannte Wahltarife an, die das Gesundbleiben mit einer Prämie belohnen. Konkret handelt es sich um einen Tarif extra für Azubis und Studenten sowie um einen Selbstbehalt-Tarif.