Arten von Wahltarifen
Tarife mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung oder Krankengeld - Alle Typen im ÜberblickWahltarife vom Typ Selbstbehalt
Im Regelfall gilt für Versicherte in einem Wahltarif eine längere Mindestbindungsfrist. Häufig sind es drei Jahre. Einige Wahltarife können allerdings ohne Bindungsfrist abgeschlossen werden. Die Kassen können ihren Mitgliedern bei der Wahl solcher Spezialtarife Prämien oder Zuzahlungsermäßigungen anbieten. Letztere sind insbesondere für chronisch Kranke sinnvoll.
Bei Bedarf überweist er seinen Patienten an einen Facharzt. Die integrierte Versorgung gewährleistet eine stärkere Vernetzung verschiedener Fachärzte bei Behandlungen eines Patienten bei bestimmten Indikationen. Dies soll letztendlich zu einer Kostenersparnis führen.
Wahltarife vom Typ 'Prämie bei Leistungsfreiheit'
Hierbei handelt es sich um Tarife, bei denen eine Kostenerstattung oder Beitragsrückerstattung möglich ist.
Kassenmitglieder, in einen Kostenerstattungstarif gewählt haben, müssen die Rechnung des Arztes für eine Behandlung begleichen. Einen Teil dieser Kosten erstattet ihnen ihre Krankenkasse dann nach Vorlage der Rechnung zurück. In Bezug auf die Höhe des selbst zu tragenden Anteils gibt es je nach Kasse Unterschiede. Beispiele für Wahltarifangebote nach dem Prinzip der Kostenerstattung sind Zahnzusatz- und Krankenhauszusatzversicherungen. Es ist hierbei stets zu beachten, dass die Kassen derartige Wahltarife jederzeit aus ihrem Programm streichen können, es besteht also keine lebenslange Garantie für die Tarife.
Beitragsrückerstattungstarife lohnen sich für Personen, die gesund sind und daher kaum ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn ein Versicherter mit einem solchen Tarif ein Jahr lang keinen Arzt auf Kosten seiner GKV aufgesucht hat, kann er im darauffolgenden Jahr bis zu einen Monatsbeitrag zurückerstattet bekommen. Diese Regelung kann sich je nach Tarif zusätzlich auf familienversicherte Personen beziehen.
Beispieltarife: http://www.novitas-flexgiro.de/
Kombitarife Selbstbehalt + Beitragsrückerstattung
Üblich sind Wahltarife, für die eine dreijährige Mindestbindungsfrist besteht. In diese Kategorie fallen insbesondere die Tarife mit Selbstbehalt und mit Krankengeld.
Ein Tarif mit Selbstbehalt ist sinnvoll, wenn innerhalb eines Jahres weniger Behandlungskosten anfallen, als in Form einer Prämie zurückerhalten werden. Da dies im Voraus aber kaum abschätzbar ist, ist eine Entscheidung nach diesen Gesichtspunkten schwierig. Die Höhe des Selbstbehalts und der Prämie ist nach dem Einkommen gestaffelt.
Krankengeldtarife lohnen sich vor allem für hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Diese Tarife ermöglichen es Gewerbetreibenden und Freiberuflern, bereits vor Ablauf der 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von ihrer Kasse zu beziehen. Die Beitragshöhe für einen Wahltarif Krankengeld richtet sich nach dem individuellen Angebot der betreffenden Krankenkasse und dem Zeitpunkt, ab dem Krankengeld bei gesundheitsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt werden soll. Zu beachten ist bei den Krankengeldtarifen, dass das oben erwähnte Sonderkündigungsrecht hier nicht gilt.
Wahltarife vom Typ 'Besondere Versorgungsformen'
Wahltarife vom Typ 'Kostenerstattung'
Wahltarife vom Typ 'Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen'
Wahltarife vom Typ 'Krankengeld'
Wann die Bindungsfrist nicht eingehalten werden muss
Es gibt Ausnahmen, in denen trotz der 18-monatigen Bindungsfrist vorzeitig gekündigt werden kann. Dazu gehören folgende Fälle:
- Es wird im Anschluss an eine Mitgliedschaft in der GKV eine Familienversicherung begründet.
- Es kam zu einer Versicherungsunterbrechung.
- Ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter möchte sich anderweitig versichern (Wechsel zu einer privaten Krankenkasse, Möglichkeit der Beihilfe für Beamte). Wurde ein Wahltarif abgeschlossen, ist aber die Bindungsfrist für diesen einzuhalten.
- Aufgrund eines Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze erlischt die Versicherungspflicht und das Mitglied erklärt seinen Austritt aus der GKV innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt dieser Information von seiner Kasse. Dem Arbeitgeber muss die betreffende Person dann einen Nachweis über eine andere Absicherung im Krankheitsfall erbringen. Die Kündigungs- und Mindestbindungsfrist muss hierbei nicht eingehalten werden, bei Abschluss eines Wahltarifs allerdings die Bindungsfrist für diesen.
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Geld zurück beim Verzicht auf Arztbesuche: Wahltarife mit Beitragsrückerstattung
Für Versicherte, die einen Wahltarif diesen Typs abschließen gilt: Werden innerhalb eines Kalenderjahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch geneommen, greift das Prinzip der Beitragsrückerstattung. Bei Einhaltung der Voraussetzungen ( Leistungsfreiheit) wird eine Prämie ausgezahlt. -
Wie funktioniert ein Wahltarif mit Selbstbehalt?
Selbstbehaltmodelle kommen aus der PKV-Welt, dürfen seit 2007 aber auch von gesetzlichen Kassen angeboten werden. -
Wahltarif-Prämien der Krankenkassen müssen in Steuererklärung angegeben werden
Wenn gesetzlich Versicherte eine Wahltarif-Prämie von ihrer Krankenkasse ausgezahlt bekommen, ist diese steuerlich anzugeben und zu berücksichtigen. Das besagt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Juni 2018.