Krankengeld – Voraussetzungen, Berechnung, wichtige Regelungen
Der Begriff Krankengeld beschreibt eine Leistung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, welche durch die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird. Diese Einkommenseersatzleistung wird dann gezahlt, wenn GKV-Versicherte aufgrund von Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. VoDie Höhe des Krankengelds ist am Verdienst angelehnt, fällt aber geringer aus.
Voraussetzungen für das Krankengeld
Der Zusatzbeitrag 2021 verändert sich(c) getty Imgages / Lothar Drechsel
Folgende Personengruppen sind prinzipiell berechtigt, Krankengeld zu beziehen:
- Erkrankte Arbeitnehmer bzw. erkrankte Selbstständige mit durchgehender eAU-Bescheinigung
- Arbeitslose, die nicht mehr in der Lage sind leichte Tätigkeiten auszuüben
- Versicherte Personen, die in Folge eines Schwangerschaftsabbruchs arbeitsunfähig werden, sofern dieser nicht rechtswidrig war
- Versicherte Personen, bei denen in Folge einer Erkrankung eine Sterilisation vorgenommen werden musste
- Versicherte Personen, die auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus behandelt werden oder sich in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufhalten.
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben:
- Bezieher von Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II / Hartz IV), sofern sie nicht einen anderweitigen Anspruch auf Krankengeld haben, beispielsweise durch einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob, ALG II wird während der Dauer der Krankheit weiter gezahlt
- Familienmitglieder in der beitragsfreien Familienversicherung
- Pflichtversicherte Studierende und Praktikanten
Anspruch auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld schließt sich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit an die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber an. Bei Arbeitslosen gilt der Anspruch ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es haben nicht nur voll erwerbstätige Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern auch Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, (studentische) Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte (Minijobber).
Selbstständige sind von der gesetzlichen Entgeltfortzahlung innerhalb der ersten sechs Wochen der Krankheit ausgeschlossen. Für sie gilt Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag, wenn sie den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung entrichten. Um den Verdienstausfall zu verringern, haben Selbstständige die Möglichkeit, diese Lücke durch entsprechende Wahltarife zu verkleinern.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, um einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben:
- Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen
- Die Krankheit darf nicht selbst verschuldet gewesen sein (beispielweise greift der Anspruch nicht bei einem Verkehrsunfall in Folge von Trunkenheit am Steuer, im Falle des freiwilligen Spendens von Organen oder Geweben bleibt der Anspruch jedoch bestehen)
- Die Krankheit darf nicht in Folge einer Tätowierung, eines Piercings oder medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen entstanden sein
Da Arbeitnehmer, die seit weniger als sechs Wochen in einem Arbeitsverhältnis stehen, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, kann in dieser Zeit ebenfalls Krankengeld beantragt werden.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Krankengeld wird für mximal 78 Wochen gezahlt(c) Pixelio.de / JMG
Ruht der Anspruch auf Krankengeld, wird die Dauer der Leistung entsprechend verkürzt. Das ist unter anderem in den ersten sechs Wochen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit der Fall, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt. Nach Ablauf der sechs Wochen besteht ein Anspruch auf Krankengeld für weitere 72 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums ist es nur dann möglich, erneut Krankengeld wegen derselben Krankheit zu beantragen, wenn der Versicherte wegen der entsprechenden Krankheit in der Zwischenzeit für mindestens sechs Monate arbeitsfähig, bzw. erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.
Höhe des Krankengeldes
Krankengeld als Leistung der Krankenkassen(c) Getty Images / Stadtratte
In der Regel wird das Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen monatlich ausgezahlt. Ist dies nicht der Fall und werden variable Entgelte gezahlt, die in größeren Abständen als monatlich erfolgen, müssen Teile davon dem eigentlichen Bemessungszeitraum zugeordnet werden.
Trotz des monatlichen Bemessungszeitraums wird das Krankengeld tageweise geleistet. Gesetzlich ist das Krankengeld auf einen Höchstbetrag von 101,50 Euro pro Tag festgeschrieben. Besteht ein Anspruch auf Krankengeld für einen kompletten Monat, wird dieser entsprechend ausgezahlt. Bei Teilmonaten wird die Höhe des Krankengeldes entsprechend heruntergerechnet.
Personen, die Arbeitslosengeld empfangen, wird Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
Antrag auf Krankengeld
Antrag auf Krankengeld stellen(c) Getty Images /MangoStar Studio
Steuern und SV-Abgaben auf Krankengeld
Krankengeld ist eine Einkommensersatzleistung und damit sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig. Gesetzlich Versicherte gelten für den Zeitraum, in dem Krankengeld bezogen wird, als beitragsfrei. Folglich werden nur Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig. Von diesen noch zu zahlenden SV-Beiträgen übernimmt die Krankenkasse jeweils 50 Prozent. Dazu behält die Kasse den SV-Anteil vom Brutto-Krankengeld gleich ein und überweist genau wie die Arbeitgeber oder Jobcenter die fälligen Beträge an die Einzugsstellen. Lediglich der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist von den Versicherten allein zu tragen.
Krankengeld für Selbstständige
Selbstständige und Krankengeld(c) Fotolia.de / Calado
Um sich auch für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gegen Einkommensausfall durch Krankheit abzusichern, können Selbstständige einen Krankengeld-Wahltarif abschließen. Diese bieten je nach gewähltem Tarif und Krankenkasse ein Krankengeld ab der dritten oder vierten Woche der Krankschreibung, also ebenfalls keinen vollständigen Ausgleich für die Lohnfortzahlung.
Eine andere Möglichkeit zur Absicherung wäre der Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung.
Krankengeld für Kurzfristig Beschäftigte
Für kurzfritig Beschäftigte gelten ähnliche Wahlmöglichkeiten wie bei Selbstständigen. So kann bei Arbeitsverhältnisssen, die auf bis zu zehn Wochen begrenzt sind, zwischen dem ermäßigten (14,0 Prozent) und dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) gewählt werden. Im ersten Fall besteht keinerlei Anspruch auf Krankengeld, im zweiten Fall sind die Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeld abgesichert. Auch ein Krankengeld-Wahltarif zur Verringerung der Lücke kann durch kurzfristig Beschäftigte abgeschlossen werden. Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer müssen den Beitrag zur Krankenkasse komplett allein tragen.
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Kinderkrankengeld)
Kinderkrankengeld für Eltern und Alleinerziehende(c) Getty Images / CalypsoArt
Genau wie bei der Zahlung des Krankengelds für Arbeitnehmer muss ein ärztliches Attest die Notwendigkeit der Pflege durch ein Elternteil bestätigen. Die Zahlung von Kinderkrankengeld ist beschränkt auf Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bei denen eine Behinderung vorliegt. Außer dem wird Kinderkrankengeld nur dann gezahlt, wenn keine andere Person im Haus die Pflege übernehmen kann, beispielsweise auf Grund von Berufstätigkeit oder eigener Krankheit.
Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, ist es für den Anspruch auf Kinderkrankengeld entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert ist. Kinderkrankengeld wird in diesem Fall nur dann gezahlt, wenn eine Familienversicherung über das gesetzlich versicherte Elternteil besteht.
Die Berechnung des Kinderkrankengeldes unterscheidet sich von der Berechnung des Krankengeldes. Brutto beträgt das Kinderkrankengeld 90 Prozent vom Netto - Arbeitsentgelt. 100 Prozent des entfallenen Nettoarbeitsentgelts erhalten Arbeitnehmer, die in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben - unabhängig von der Höhe dieser Einkünfte. Zusätzlich ist im SGB V ein Maximal-Betrag für das Kinderkrankengeld festgeschrieben. Genau wie das reguläre Krankengeld dürfen maximal 101,50 Euro pro Tag ausgezahlt werden.
Krankengeld für Arbeitslose
Krankengeld und Arbeitslosigkeit