Fälligkeit der Krankenkassenbeiträge für Arbeitgeber
Für die Abführung der SV-Beiträge gelten genaue FristenWelche Beitragsnachweise zu erbringen sind
Arbeitgeber müssen Beitragsnachweise erbringen. Für deren Abgabe wurde ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt festgelegt. Den Krankenversicherungen müssen diese Nachweise spätestens um 00.00 Uhr des fünfzehnten Arbeitstags eines Monats vorgelegt werden. Um einen Mehraufwand auf beiden Seiten zu vermeiden, sollten sie vollständig und korrekt sein.
Fristen für die Beitragszahlungen
Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der ausgeübten Beschäftigung müssen die Beitragszahlungen in voraussichtlicher Höhe bei der Kasse eingegangen sein. Samstage, Sonntag, gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12. gelten nicht als Bankarbeitstage. Arbeitgeber können seit 2017 für die Beitragsermittlung die Beitragshöhe des Vormonats heranziehen. Ergeben sich Differenzen, müssen diese im Rahmen der Beitragsabrechnung des nächsten Monats ausgeglichen werden.