Wahltarife der Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten Wahltarife an. Dabei handelt es sich zum einen um Tarife, mit denen der gesetzliche Leistungsanspruch aufgestockt werden können, zum anderen um Tarife, die Prämienzahlungen für die nicht Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen vorsehen. Einige der Wahltarife sind untereinander kombinierbar. Für die Versicherten ist die Teilnahme an den Wahltarifen freiwillig, sollte er sich jedoch für einen solchen Tarif entscheiden, gelten bestimmte Bindungsfristen.
Wahltarife im Überblick
Pflichtangebote der Krankenkassen | Freiwillige Angebote der Krankenkassen |
---|---|
Wahltarif füt Integrierte Versorgung | Selbstbehalttarif |
Hausarztprogramm | Beitragsrückerstattungstarif |
Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) | Tarife für besondere Arzneimitteltherapien |
Krankengeldtarif für Selbstständige | Kostenerstattungstarif |
Wahltarife mit Selbstbehalt
Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt verpflichten sich die Teilnehmer, einen gewissen Teil der anfallenden Behandlungskosten bzw. Kosten für medizinische Leistungen selbst zu tragen. Im Gegenzug erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine jährliche Prämie. Da diese Prämie niedriger ist wie der Selbstbehalt, tragen die Versicherten ein gewisses Risiko in Höhe der Differenz zwischen der zu erbringenden Selbstbeteiligung und der ausgezahlten Prämie.
Prämientarif (Beitragsrückerstattung)
Bei Wahltarifen mit Beitragsrückerstattung erhält der Versichte bei der Nichtinanspruchnahme von bestimmten Leistunge einen Teil der gezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Um in den genuss dieser Prämie zu kommen, dürfen Mitglieder und dessen mitversicherte Angehörige ein ganzes Jahr lang keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse wahrnehmen. Ausgenommen sind hiervon Vorsorgeuntersuchungen und alle Leistungen die für Kinder und Jugendliche erbracht werden.
Die Prämienhöhe unterscheiden sich je nach Krankenkasse und der Höhe der gezahlten Beiträge. Einige Krankenkassen erstatten bis zu einem Monatsbeitrag (inkl. Arbeitgeberbeitrag). Um zu erfahren ob Ihre Krankenkasse einen Beitragsrückerstattungs-Tarif anbietet, schauen sie bitte unter Krankenkassentest-Beitragsrückerstattung. Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Höhe der Erstattung im Wahltarifrechner zu berechnen.
variable Kostenerstattung
Als Teilnehmer am Tarif variable Kostenerstattung zahlen Sie zunächst bestimmte Leistungen aus der eigenen Tasche, sprich diese Leistungen dürfen dann nicht mehr über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Stattdessen erhalten Sie zunächst eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen müssen. Die Höhe der Erstattung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, entspricht in den meisten Fällen jedoch nicht 100 Prozent des Rechnungsbetrages, so dass der Versicherte einen Teil der Kosten selber tragen muss.
Die variable Kostenerstattung ist bei einigen Krankenkassen Vorraussetzung um am Wahltarif Selbstbehalt bzw. Beitragsrückerstattungstarif teilzunehmen.
DMP Tarif für chronisch Erkrankte
Disease-Management-Programme, kurz DMPs, sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten. Durch die Teilnahme an einem Disease-Management-Programme (DMP) wird die Zusammenarbeit zwischen Patient, behandelnden Ärzten oder Therapeuten verbessert. Dies wird erreicht durch:
- strukturierten Versorgungsprozesse
- individuell vereinbarter Therapieziele
- standardisierte medizinische Dokumentation
Für folgende Krankeheitsbilder werden DMPs angeboten:
- Asthma
- Brustkrebs
- COPD (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung)
- Diabetes mellitus Typ 1
- Diabetes mellitus Typ 2
- Koronare Herzkrankheit (KHK)
Die Teilnahme an diesen Programmen ist freiwillig und es besteht keine Bindungsfrist.
Krankengeld für Selbstständige
Seit Anfang 2009 müssen alle Krankenkassen einen Wahltarif vom Typ Krankengeld anbieten. Dieser richtet sich speziell an alle hauptberuflich Selbständige und Versicherte, die in den ersten sechs Wochen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Die Teilnahme an diesen wahltarif ist freiwillig. Wer sich für den Wahltarif "Krankengeld für Selbständige" entscheidet bindet sich für 3 Jahre an seine Krankenkasse.
Bindungsfristen bei Wahltarifen
Tarif | Bindungsfrist | Sonderkündigung möglich? |
---|---|---|
Selbstbehalt | 3 Jahre | ja |
Beitragsrückerstattung | 1 Jahr | ja |
DMP | keine | ja |
Kostenerstattungs-Tarif | 1 Jahr | ja |
Krankengeld für Selbständige | 3 Jahre | nein |
Welche Krankenkassen bieten Wahltarife an
Im Rahmen des regelmäßig durchgeführten Krankenkassentest bewerten wir aufgrund der uns vorliegenden Daten auch die Wahltarife der Krankenkassen
Die Bewertung gliedert sich in vier Test-Kategorien und in eine Gesamtbewertung:
- Wahltarif Selbstbehalt
- Wahltarif Beitragsrückerstattung
- Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
- variable Kostenerstattung
Testergebnis in der Rubrik Wahltarife