Mammografie - Brustkrebsfrüherkennung über den gesetzlichen Rahmen hinaus
Mit 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs die am häufigsten auftretende Krebsart bei Frauen in Deutschland. Entscheidend für den Behandlungserfolg ist vor allem der Zeitpunkt der Diagnose: Je eher der Krebs erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Aus diesem Grund gehört die Brustkrebsfrüherkennung mittels Mammografie für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren seit 2004 zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen haben zudem eine freiwillige Satzungsleistung beschlossen, die die Erstattung der Brustkrebsfrüherkennung auch für Frauen unter 50 Jahren ermöglicht. Darüber hinaus übernehmen manche Kassen die Kosten für einen Brustultraschall oder eine medizinische Tastuntersuchung durch speziell geschulte Blinde.
Gesetzliche Leistungen zur Brustkrebsfrüherkennung
Die gesetzlichen Pflichtleistungen zur Früherkennung von Brustkrebs sind altersabhängig. Frauen ab 30 Jahren können einmal im Jahr eine Tastuntersuchung durch den Arzt in Anspruch nehmen. Dabei werden die Brust und die dazugehörigen Lymphgefäße auf Knoten und andere ungewöhnliche Veränderungen abgetastet. Zudem erfragt der Arzt die medizinische Vorgeschichte der Patientin und zeigt, wie die regelmäßige Selbstuntersuchung der Brust korrekt ausgeführt wird. Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren erhalten zusätzlich alle zwei Jahre eine Mammografie. Dabei handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der Brust, die der frühzeitigen Diagnose von Knoten dient, noch bevor diese ertastbar sind. Sie schützt somit nicht vor einer Brustkrebserkrankung, sondern hilft lediglich, diese rechtzeitig zu erkennen. Wie bei jeder Röntgenuntersuchung ist auch die Mammografie mit einer nicht unerheblichen Strahlenbelastung verbunden. Da das Risiko für Brustkrebs in jungen Jahren vergleichsweise niedrig ist, überwiegen bei Frauen unter 50 Jahren die potentiellen negativen Auswirkungen der Untersuchung. Aus diesem Grund ist die Mammografie bei symptomfreien Frauen erst ab einem Alter von 50 Jahren erstattungsfähig. Mammografien zur Abklärung eines Verdachts auf Brustkrebs sind von dieser Regelung ausgenommen, sie werden in jedem Alter von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Frauen, die ein erblich bedingtes erhöhtes Brustkrebsrisiko aufweisen, erhalten in der Regel eine umfangreichere Früherkennung. Neben häufigeren Tast- und Mammografieuntersuchungen kann dazu auch ein regelmäßiger Brustultraschall gehören.
Selbstuntersuchung der Brust
Rund 80% aller Brustkrebserkrankungen werden von den Patientinnen selbst entdeckt. Deshalb wird empfohlen, zusätzlich zu den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen die Brust zu Hause regelmäßig auf ungewöhnliche Veränderungen abzutasten. Mögliche Hinweise auf Brustkrebs sind z.B.:
- Verhärtungen an Brust oder Achselhöhle
- Einziehen der Haut oder der Brustwarze
- Anhaltende Rötungen der Haut
- Sekretabsonderungen der Brustwarze
Die Selbstuntersuchung sollte einmal monatlich, idealerweise kurz nach der Regelblutung erfolgen. Wie genau man eine Tastuntersuchung der Brust durchführt, erläutert der Frauenarzt. Darüber hinaus existieren auch spezielle Kurse (z.B. MammaCare), in denen Frauen die korrekte Ausführung erlernen können und die teilweise von den Krankenkassen erstattet werden.
Höhere Genauigkeit durch Brustultraschall
Neben der Mammografie bieten viele Praxen eine Untersuchung der Brust mittels Ultraschall an. Diese Methode bietet nicht nur eine geringere Strahlenbelastung als die Mammografie, sie ist auch weniger schmerzhaft und liefert eine höhere Genauigkeit. Allerdings ist ein zusätzlicher Brustultraschall nur bei jüngeren Frauen sinnvoll, da deren dichteres Brustgewebe die bei der Mammografie eingesetzten Röntgenstrahlen behindert, was gelegentlich zu Fehldiagnosen führt. In fortgeschrittenem Alter ist die Untersuchung mittels Mammografie in der Regel ausreichend genau. Der Brustultraschall gehört deshalb nicht zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und wird nur von Krankenkassen bezahlt, die eine entsprechende Satzungsleistung anbieten. Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen zur Klärung eines Brustkrebsverdachts.
Satzungsleistungen der Krankenkassen im Bereich Mammografie
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten Mehrleistungen im Bereich der Brustkrebsfrüherkennung an. Dazu gehören beispielsweise die Erstattung von Mammografien für Frauen unter 50 Jahren oder die Kostenübernahme von Ultraschalluntersuchungen. Meist werden diese Leistungen über ein spezielles Gesundheitskonto oder Gesundheitsbudget der Patientin abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Höchstbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der für die erweiterte Brustkrebsfrüherkennung erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die die Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss. Einige Kassen erstatten zudem eine medizinische Tastuntersuchung (MTU) der Brust durch speziell geschulte Blinde im Rahmen des „discovering hands“-Programms oder die Teilnahme an Kursen zur Erlernung der MammaCare-Methode, mit der Frauen ihre Brust auf Knoten abtasten können.
Krankenkassentest
Welche Krankenkassen bieten Mammographie über den gesetzlichen Rahmen hinaus?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - eine verbesserte oder zusätzliche Brustkrebsvorsorgemaßnahme
2 Sterne - zusätzliche Bezahlung eines Krebstests
1 Stern - allg. Leistungen oder verbesserte Krebsvorsorgemaßnahme im Rahmen Gesundheitskonto
>> Zum Krankenkassentest: Mammografie