2024-11-20T09:12:28+00:00
Familienversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, Kinder und eingetragene Lebenspartner bzw. Ehepartner mit in ihre Versicherung aufzunehmen. Diese müssen in diesem Fall keine eigenen Beiträge zahlen, sind somit beitragsfrei mitversichert. Die Angehörigen müssen dafür vom versicherten Mitglied bei der betreffenden gesetzlichen Krankenkasse angemeldet werden. Daraufhin erhalten sie eine eigene Versichertenkarte und können die Leitungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Das Einkommen der Familienangehörigen und das Alter sowie der berufliche Status bei Kindern ist dabei ein wesentlicher Faktor.
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