Gesundheitsförderung (Prävention)
Die Krankenkassen sehen in ihren Satzungen Leistungen zur primären Prävention sowie zur Gesundheitsförderung vor (§20 Abs. 1 SGB V). Diese Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung haben die gesetzlichen Krankenkassen die Aufgabe, ihre Versicherten durch Aufklärung, Beratung und entsprechende Leistungen in puncto gesunde Lebensführung und Krankheitsvermeidung zu unterstützen und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.
Gesetzlicher Präventionsauftrag der Krankenkassen
Es gibt eine Vielzahl an Angeboten und Maßnahmen, um aktiv etwas für die individuelle Gesundheit zu tun. Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse dazu erkundigen, welche Möglichkeiten der primären Prävention es gibt. Zur primären Prävention zählen unter anderem regelmäßige körperliche Bewegung, ausgewogene Ernährung, Erholung sowie das Erlernen von Stressbewältigungsstrategien. Die Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Den Versicherten werden durch die Krankenkasse qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung der Gesundheit und Prävention in der Nähe vermittelt sowie die Inanspruchnahme bezuschusst.
Die Handlungsfelder und auch die Kriterien, die für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen erfüllt sein müssen, sind verbindlich im „GKV-Leitfaden Prävention“ aufgeführt, welcher durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde.
Versicherte, denen es nicht möglich ist regelmäßig an den Angeboten zur Prävention und Vorsorge teilzunehmen, wie beispielsweise Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige, können diese in Kurorten in kompakter Form wahrnehmen. Wie bei einer ambulanten Vorsorgekur, kann die Krankenkasse einen täglichen Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung übernehmen.
Die Leistungsangebote, wie beispielsweise Ernährungsberatungen, werden von den Krankenkassen in der Satzung geregelt.
Die Krankenkassen wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) vom Juli 2015 dazu verpflichtet ihr Präventionsangebot auszuweiten. Beispielsweise soll der Check-Up beim Arzt einen an individuelle Risikofaktoren angepasste Präventionsberatung beinhalten und gesundheitsfördernde Strukturen in Unternehmen durch Krankenkassen gefördert werden.
Bonusprogramme
Die Bonusprogramme der Krankenkassen fördern und belohnen eine krankheitsvermeidende Lebensweise und entsprechende Aktivitäten von Versicherten.
>>Ausführliche Information über die Bonusprogramme der Krankenkassen
Selbsthilfegruppen
Im Zusammenhang mit dem Präventionsauftrag werden durch die Krankenkassen auch Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und entsprechende Kontaktstellen gefördert, die sich die Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Einen großen Teil des Lebens verbringen die Menschen am Arbeitsplatz. Dort können Arbeitsbedingungen angetroffen werden, die je nach Ausprägung positiv oder negativ auf die Gesundheit wirken können. Dabei bilden motivierte, aber vor allem gesunde Mitarbeiter den Grundstein für ein wettbewerbfähiges und erfolgreiches Unternehmen.
Daher ist die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ein weiteres Handlungsfeld der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Prävention.
Die Krankenkassen bieten interessierten Betrieben und Unternehmen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) an. Fachleute der Krankenkasse beraten und begleiten dabei die Unternehmen von den ersten gesundheitsförderlichen Maßnahmen bis zum etablierten betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Ziel der BGF ist es die Gesundheit der Beschäftigten und Mitarbeiter vom Berufseinstieg bis zur Rente zu sichern. Dabei sind die Krankenkassen zum einen vor Ort in Firmen und Institutionen mit Angeboten aktiv, zum anderen unterstützen sie die Aktivitäten und das Engagement von Arbeitgebern mit finanziellen Leistungen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung als Prozess sollte innerbetrieblich möglichst mit den übrigen gesundheitsbezogenen Diensten und Funktionsbereichen zu einem ganzheitlich betrieblichen Gesundheitsmanagement verbunden werden.
Neben den Unternehmen arbeiten die Krankenversicherungen bei der Konzeption der BFG auch eng mit den Unfallversicherungsträgern und den Arbeitsschutzbehörden zusammen.