Hauptregion der Seite anspringen
Werbung
2024-11-18T17:44:29+00:00

Empfängnisverhütung

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung (Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung). Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.

Empfängnisverhütung und Gesetzliche Krankenkasse

Kostenübernahme der Krankenkasse für die Pille, Spirale & Co.

Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, so weit sie ärztlich verordnet werden.
Unter dem Begriff der Empfängnisverhütung fallen alle Methoden, die eine ungewollte Schwangerschaft verhindern. Frauen haben, je nach Alter, Lebenssituation und persönliche Vorlieben, die Wahl zwischen verschiedenen Verhütungsmethoden. Dazu zählen beispielsweise die Anti-Baby-Pille, Verhütungsringe, Verhütungspflaster oder die Kupferspirale.

Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt, wenn:

  • es sich um rezeptpflichtige Verhütungsmethoden wie die Anti-Baby-Pille oder die Spirale handelt,
  • das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und
  • der Arzt ein Kassenrezept dafür ausstellt.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die gesetzliche Zuzahlung zu Rezepten (Rezeptgebühr) in Höhe von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro, aber nicht mehr als zehn Euro, zu leisten.

Bei einer therapeutischen Behandlung mit empfängnisverhütenden Medikamenten, wie beispielsweise die Anti-Babypille, müssen eine medizinische Notwendigkeit und die Zulassung des Medikamentes für die geplante Therapie vorliegen. Die Patientin zahlt nur den Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Kosten zu.

Verordnungsfreie Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome werden von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Neben der hormonellen Kontrazeption (Pille oder Hormonspirale), übernimmt die Krankenkasse zusätzlich eine halbjährliche Genitaluntersuchung ohne Abstrich und Impfungen nach STIKO.

ACHTUNG: Frauen, die privat krankenversichert sind, müssen die Kosten für Verhütungsmittel in jedem Alter selber tragen.

Die Pille danach

Die so genannte "Pille danach" kann von den Apotheken ohne Rezept an alle Frauen im gebärfähigen Alter ausgegeben werden. Für Mädchen und Frauen bis zum Alter von 22 Jahren kann die Kostenübernahme von den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, falls ein Arzt oder eine Ärztin ein entsprechendes Rezept ausgestellt hat. Für Frauen ab dem 18. Lebensjahr fallen im Allgemeinen Rezeptgebühren (s.o.) in der Apotheke an.

Sterilisation

Es besteht kein Leistungsanspruch für eine Sterilisation. Auch dann nicht, wenn andere empfängnisverhütende Methoden nicht möglich sind.

Sollte die Sterilisation aufgrund einer Erkrankung aus medizinischen Gründen notwendig sein, dann ist anhand eines ärztlichen Attests eine Prüfung der Kostenerstattung möglich.

Impfung Gebärmutterhalskrebs

Für Mädchen von 9 bis 17 Jahre werden die Kosten für die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs über die Gesundheitskarte abgerechnet. Die anfallenden Kosten für Frauen ab 18 Jahren sowie für Jungen und Männer werden von der Krankenkasse getragen.

 

Bild zum Beitrag Empfängnisverhütung

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14005 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.