Wahltarife der vivida bkk
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Sind Sie gesund und gehen selten zum Arzt?
Mit dem Wahltarif Beitragsrückerstattung erhalten Sie bis zu einem Monatsbeitrag zurück, wenn Sie innerhalb des Jahres keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Auf Präventions- und Vorsorgeleistungen müssen Sie deswegen aber nicht verzichten, diese zählen nicht dazu.
Ihr möglicher Vorteil: Bis zu 600 Euro im Jahr.
Wie hoch ist Ihre Beitragsrückerstattung?
Die Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Höhe Ihrer
Beiträge zur Krankenversicherung. Für jedes leistungsfreie
Kalenderjahr erhalten Sie 1/12 Ihrer eingezahlten Beiträge, maximal
600 Euro, inklusive der Anteile, die vom Arbeitgeber oder
Ihrer Rentenversicherung eingezahlt wurden. Bei unterjährigem
Beginn und Ende des Wahltarifs, wird die Prämie anteilig nach
den Monaten der Teilnahme berechnet.
Welche Leistungen haben keinen Einflussauf die Beitragsrückerstattung?
- Jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung
- Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Gesetzliche Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hautkrebsscreening
- Gesundheits-Check-up
- Maßnahmen der Primärprävention (zum Beispiel Kurse zur Gesundheitsförderung)
- Alle Standard-Schutzimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO
- Ebenfalls unschädlich ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
besondere Versorgungsformen
Im Rahmen besonderer Versorgungsformen, früher auch "Integrierte Versorgung" genannt, hat die vivida bkk eine Vielzahl von Verträgen mit Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern. geschlossen.
Was sind die Vorteile?
- Optimal abgestimmte Behandlung zwischen allen Beteiligten
- Verbesserung der Behandlungsqualität
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen
- Wartezeiten z. B. auf einen Behandlungs-, Operationstermin werden verkürzt
- Die Nachsorge nach einem Klinikaufenthalt wird verbessert
Welche Versorgungsverträge bieten wir an?
Wir bieten Ihnen u. a. für folgende Indikationen besondere Versorgungsverträge an:
- Ambulante Operationen
- Augenerkrankungen
- Ernährung
- Schwangerschaft
- Kindererkrankungen
- Krebserkrankungen/Onkologie
- Neurochirurgie
- Schmerztherapie
Wahltarif Krankengeld
Die vivida bkk bietet einen Wahltarif Krankengeld für
- hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V),
- unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V),
einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes sofern diese das gesetzliche Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB V oder § 46 Satz 4 gewählt haben und
- nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten
einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.
Der Tarif wird gemäß § 53 Abs. 6 SGB V gemeinsam mit anderen Betriebskrankenkassen gebildet.
Kostenerstattung
Neben dem üblichen Verfahren, wonach Sie mit Ihrer Versichertenkarte alle medizinisch notwendigen Leistungen erhalten, können Sie auch das Kostenerstattungs-Verfahren wählen. Dabei übernehmen Sie die Kosten zunächst selbst und lassen sich dann einen Teil davon erstatten.
Was bedeutet das Kostenerstattungs-Verfahren für Sie?Mit Vorlage Ihrer Versichertenkarte werden alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen durch den Leistungserbringer direkt mit uns abgerechnet. Sie haben lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen zu entrichten. Beim Kostenerstattungs-Verfahren werden Ihnen alle Behandlungsmaßnahmen vom Leistungserbringer privat in Rechnung gestellt. Diese Privat-Rechnungen reichen Sie zur Erstattung der Kassensätze dann bei uns ein.
Welche Vorteile bietet das Kostenerstattungs-Verfahren für Sie?- Sie erhalten eine Behandlung als Privatpatient.
- Sie können die Wahl des Kostenerstattungs-Verfahrens auf bestimmte Leistungsgebiete, z.B. auf ambulante Behandlung, zahnärztliche Versorgung inklusive Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung, Parodontose- und Kieferbruchbehandlung, stationäre Behandlung und/oder Arznei-, Heil- und Hilfsmittel beschränken.
- Unsere Erstattung erfolgt regulär in Höhe von 25 Prozent der ausgewiesenen privatärztlichen ambulanten Rechnungslegung und abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen. Diese macht in den meisten Fällen nur einen Bruchteil der tatsächlich berechneten Kosten aus.
- Erstattungen können wir grundsätzlich nur dann vornehmen, wenn es sich um zugelassene Vertragsleistungen handelt, die von einem Leistungserbringer mit bestehender Kassenzulassung erbracht wurden.
- Vom ermittelten Erstattungsbetrag erheben wir einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent (maximal 40 Euro).
- An die Wahl des Kostenerstattungs-Verfahrens sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Das bedeutet: Sie können die Wahl der Kostenerstattung jederzeit beenden, sofern Sie mindestens ein Kalendervierteljahr teilgenommen haben.
- Hilfsmittel, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen sowie Psychotherapien sollten Sie vor Inanspruchnahme unbedingt bei uns wegen eines Kostenvoranschlags beantragen. Wir können ansonsten keine Kostenbeteiligung garantieren.
Bitte entscheiden Sie sich nur dann für das Kosten-Erstattungsverfahren, wenn die für Sie entstehenden und nicht unerheblichen Rest- und Differenzkosten durch entsprechende Zusatzversicherungen lückenlos abgedeckt sind. Lassen Sie sich zum Kosten-Erstattungsverfahren unbedingt über alle für Sie relevanten Aspekte umfangreich von uns beraten, bevor Sie sich dafür entscheiden!
Sonstige Wahltarife
Mit dieser Versorgungsform bieten wir Ihnen eine optimierte medizinische Betreuung. Behandeln mehrere Ärzte einen Patienten, sind Doppeluntersuchungen, falsche Medikamentengabe und sogar unnötige Krankenhausaufenthalte möglich. Im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung, auch HZV oder Hausarztmodell genannt, wählen Sie einen Arzt als ihren ersten verbindlichen Ansprechpartner aus. Diesen besuchen Sie im Krankheitsfall immer zuerst.
Ihr Vorteil: Der Hausarzt behält stets den Überblick über Ihren Gesundheitszustand. Er koordiniert weitere Behandlungen bei Spezialisten oder im Krankenhaus – so ist eine sinnvolle und individuelle Therapie möglich. Vor allem chronisch Kranke und Patienten, die besonders auf Hilfe angewiesen sind, profitieren davon. Die Teilnahme an der HZV ist selbstverständlich freiwillig.
Ihr weiterer Vorteil: Qualitätssicherung wird groß geschrieben. Die teilnehmenden Ärzte verpflichten sich zu Fortbildungen, Einhaltung von Mindeststandards in den Praxen und einer Ausrichtung an wirkungsvollen Therapien. Ein ausgeweitetes Beratungsangebot der teilnehmenden Ärzte soll sogar kurzfristige Arzttermine und spezielle Abendsprechstunden ermöglichen.
Die vivida bkk bietet Ihnen mit MedPLUS strukturierte Behandlungsprogramme ohne Kosten und Risiko an. Ziel dieser Behandlungsprogramme, auch Chronikerprogramme oder Disease-Management-Programme genannt, ist eine optimale Abstimmung aller Beteiligten. Dadurch bekommen Sie Sicherheit. Alle für Sie wichtigen Ärzte und Therapeuten ziehen mit Ihnen zusammen an einem Strang und behandeln Sie nach anerkannten medizinischen Empfehlungen.
Für welche Diagnosen gibt es MedPLUS?
- Diabetes mellitus Typ 1
- Diabetes mellitus Typ 2
- Asthma bronchiale
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Koronare Herzkrankheit (KHK)
- Brustkrebs