Wahltarife der VIACTIV Krankenkasse
VIACTIV Selbstbehalt
Der Tarif "VIACTIV Selbstbehalt" ist für Kunden von Interesse, die keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen. Es ist zu empfehlen, die Entscheidung von einer Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer Behandlungsnotwendigkeit abhängig zu machen.
Der Tarif kann nur für die Zukunft gewählt werden; zum Beispiel Antrag am 13.1.2024 – Beginn des Wahltarifs ab 1.2.2024. Sie können jeweils einen Teil der von der VIACTIV Krankenkasse zu tragenden Kosten (Selbstbehalt) nach folgender Staffelung übernehmen:
Jährlicher Selbstbehalt |
Prämie |
200,00 Euro |
150,00 Euro |
400,00 Euro |
300,00 Euro |
600,00 Euro |
450,00 Euro |
900,00 Euro |
600,00 Euro |
Natürlich möchten wir nicht, dass Sie wichtige medizinische Leistungen versäumen. Daher sind Präventionsmaßnahmen, Mutterschaftsvorsorge und medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten davon ausgenommen. Die Bindungsfrist für diesen Tarif beträgt drei Jahre.
Dieser Wahltarif kann nur von Mitgliedern gewählt werden, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden.
VIACTIV Prämie
Wenn Sie – und eventuell mitversicherte Angehörige – ein Jahr lang keine ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Monatsbeitrag der in diesem Kalenderjahr für Sie gezahlten Beiträge von uns bis zu 600 Euro zurück. Und zwar nicht nur Ihren Anteil, sondern auch den Ihres Arbeitgebers.
Natürlich möchten wir nicht, dass Sie wichtige medizinische Leistungen versäumen. Daher sind Präventionsmaßnahmen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sowie Behandlungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unschädlich für eine Prämienzahlung.
Besondere Versorgungsformen
Wenn die Behandlung zwischen allen beteiligten Leistungserbringern abgestimmt wird, ist eine optimale Effizienz in der Behandlung möglich. Nutzen Sie die Vorteile der Besonderen Versorgung. Informationen über Versorgungsnetze in Ihrer Region nennen wir Ihnen gerne.
Krankengeld
Einen Anspruch auf Wahlkrankengeld haben Sie erstmalig frühestens mit dem Beginn des sechsten Kalendermonats nach Beginn der Laufzeit des Tarifs. Sofern Ihre Arbeitsunfähigkeit vor der Wahl des Tarifes festgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf Krankengeld für die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit. Die Laufzeit der Tarife beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, der dem Eingang der schriftlichen Wahlerklärung bei der VIACTIV Krankenkasse folgt. Falls Sie sich neu bei der VIACTIV versichern und gleichzeitig diesen Tarif wählen, so beginnt die Laufzeit mit dem Beginn der Mitgliedschaft.
Tarif S Personenkreis: Hauptberuflich Selbständige, die bei freiwillig bei der VIACTIV versichert sind, können finanzielle Einbußen im Krankheitsfall mit dem Wahltarif S ausgleichen. Für einen zusätzlichen Beitrag von 100 Euro im Monat erwerben Sie einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Tarif K Personenkreis: Für Künstler und Publizisten mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit beträgt die monatlich zu zahlende Prämie 112 Euro.
Das kalendertägliche Krankengeld beträgt für beide Personenkreise 40 Euro.
Wahltarif VIACTIV Vorsorge
- Prämie von 120 Euro im Jahr bei Leistungsverzicht und Abschluss einer Zusatzversicherung
- Keine Inanspruchnahme von stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen sowie von Fahrkostenerstattungen zu diesen Leistungen
- Abschluss einer Zusatzversicherung: Budget über 200 Euro für Zahnleistungen, Sehhilfen, Naturheilverfahren, Heilmittel, Hilfsmittel, Vorsorge
- Selbstbehalt 180 Euro, wenn dennoch eine Leistung in Anspruch genommen wird