Wahltarife der Techniker Krankenkasse
Selbstbehalt-Tarife
TK-Tarif Traveller
Teilnehmende am TK-Tarif Traveller erhalten anstelle einer jährlichen Geldprämie weltweiten Krankenversicherungsschutz und exklusive Serviceleistungen des TK-Kooperationspartners ENVIVAS Krankenversicherung AG.
Im Gegenzug trägt der Teilnehmer einen kleinen Eigenanteil (Selbstbehalt), falls er diese TK-Leistungen benötigt:
- Badekuren in Deutschland
- Fahrkosten zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen.
Benötigt er die Leistungen nicht, bleibt das Reiseschutzpaket für ihn kostenlos.
TK-Tarif PrämieFlex
Es stehen sieben verschiedene Pakete mit TK-Leistungen zur Auswahl, aus denen die Teilnehmenden bis zu fünf Leistungspakete abwählen können, die sie voraussichtlich nicht in Anspruch nehmen. Für jedes abgewählte Paket erhält man 18 Euro - insgesamt sind so bis zu 90 Euro Prämie pro Jahr möglich.
Nimmt der Teilnehmende eine der abgewählten Leistungen doch in Anspruch, so trägt er/sie einen Teil der entstandenen Kosten selbst - die Selbstbeteiligung richtet sich nach der Anzahl der gewählten Leistungen, maximal 120 Euro pro Jahr.
- alternative Arzneimittel, Homöopathie und Osteopathie
- ambulante und stationäre Vorsorge- und Reha-Kuren
- Fahrkosten
- Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
- professionelle Zahnreinigung
- Reiseschutz-Impfungen und Malariaprophylaxe bei privaten Auslandsreisen
- Zusatzleistungen bei Schwangerschaft (Arzneimittel, Partner-Geburtsvorbereitungs-Kurse, Rufbereitschaft von Hebammen) und bei künstlicher Befruchtung
TK-Tarif 300Plus
Nimmt das teilnehmende Mitglied am TK-Tarif 300Plus innerhalb eines Kalenderjahres nur wenige oder keine Leistungen in Anspruch , erhältes eine Prämie in Höhe von 300 Euro. Werden Leistungen in Anspruch genommen, reduziert sich dieser finanzielle Vorteil. Ggf. sind Behandlungskosten bis zur Grenze des Selbstbehalts in Höhe von 400 Euro zu zahlen.
Voraussetzung an der Tarif-Teilnahme ist in jährliches Einkommen von mindestens 30.000 Euro brutto.
Diese TK-Leistungen können ohne Auswirkungen auf die Prämie in Anspruch genommen werden:
- Arzt- und Zahnarztbesuche, die nicht gesondert vergütet werden
- Gesetzliche Vorsorgeleistungen wie Krebsfrüherkennung, Gesundheits-Check-up oder Zahnprophylaxe
- Schutzimpfungen inklusive Reiseschutzimpfungen
- Leistungen während der Schwangerschaft und der Entbindung
- Gesundheitskurse, zum Beispiel Ernährung und Bewegung
- Leistungen für familienversicherte Angehörige
- TK-Services wie das TK-ÄrzteZentrum oder den TK-Erinnerungsservice
TK-Tarif PrämieXtra
Teilnehmer am TK-Tarif PrämieXtra erhalten eine Prämie für jedes Kalenderjahr, wenn sie und ihre mitversicherten Angehörigen ab 18 Jahren nur bestimmte TK-Leistungen in Anspruch nehmen. Die Prämie richtet sich nach der Höhe ihrer Krankenversicherungsbeträge. Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr erhält der Teilnehmer 1/12 seines jährlichen Krankenkassenbeitrags – bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 600 EUR jährlich.
Diese TK-Leistungen kann der Teilnehmer in Anspruch nehmen, ohne dass die Prämie verloren geht:
- Gesetzliche Vorsorgeleistungen wie Krebsfrüherkennung oder Gesundheits-Check-up
- Zwei jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt
- Schutzimpfungen inklusive Reiseschutzimpfungen
- Leistungen während der Schwangerschaft und der Entbindung
- Gesundheitskurse, zum Beispiel Ernährung und Bewegung
- Leistungen für familienversicherte Kinder unter 18 Jahren
- TK-Services, wie das TK-ÄrzteZentrum oder den TK-Erinnerungsservice
Alle anderen TK-Leistungen – zum Beispiel stationäre Aufenthalten oder Kuren – führen zum Verlust der Prämie. Außerdem alle Arztbesuche außerhalb der gesetzlichen Vorsorge – auch wenn der Arzt lediglich ein Rezept ausstellt.
besondere Vorsorgeformen
Die TK führt zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten besondere Versorgungsformen im Sinne von § 53 Abs. 3 SGB V durch.
Krankengeld
TK-Krankengeldtarife richten sich an Selbstständige, Künstler und Publizisten sowie Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber während einer Krankheit nicht wenigstens für sechs Wochen weiter Entgelt erhalten.
Teilnehmer an einem TK-Tarif Krankengeld können finanzielle Lücken im Krankheitsfall schließen: Es kann zum Beispiel ein früherer Beginn der Krankengeldzahlung sowie eine über das gesetzliche Krankengeld hinausgehende Krankengeldhöhe gewählt werden. Der Krankengeldanspruch kann ganz nach den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Ansprüchen zusammengestellt werden:
TK-Tarif Klassik 22:
- Ergänzungstarif in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld
- Krankengeldanspruch ab dem 22. bis zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung
- ab dem 43. Tag Absicherung über das gesetzliche Krankengeld
- vorzeitige Krankengeldzahlung bereits ab 1. Tag bei vollstationärer Krankenhausbehandlung
- Dauer des Krankengeldbezugs bis zu 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren, zuzüglich weiteren 12 Wochen bei Krankenhausaufenthalten
- Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar
TK-Tarif Klinik:
- Ergänzungstarif mit oder ohne Wahl des gesetzlichen Krankengelds
- Krankengeldzahlung ab dem1. Tag einer vollstationären Krankenhausbehandlung
- Dauer des Krankengeldbezugs bis zu 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren
- Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar
TK-Tarif Plus:
- Ergänzungstarif in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld ab 43. Tag
- zur Absicherung von Einommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
- Krankengeldanspruch immer parallel und zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld
- Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar
- zur Absicherung vor dem 43. Tag ist der Tarif kombinierbar mit den TK-Tarifen KG Klassik 22 und KG Klinik
TK-Tarif KG Künstler und Publizisten:
- Ergänzungstarif in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld
- Krankengeldanspruch ab dem 15. bis 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung
- ab 43. Tag Absicherung über das gesetzliche Krankengeld.
- vorzeitige Krankengeldzahlung bereits ab 1. Tag bei vollstationärer Krankenhausbehandlung
- Dauer des Krankengeldbezugs bis zu 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren, zuzüglich weiteren 12 Wochen bei Krankenhausaufenthalten
- Höhe des Krankengeldes ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze in Abhängigkeit vom Einkommen individuell wählbar