Wahltarife der SKD BKK
GesundPlus Prämientarif
So einfach geht’s:
Wenn Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen (ab 18 Jahren) während eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen, dann zahlen wir Ihnen eine einkommensabhängige Prämie.
Auf Vorsorge müssen Sie nicht verzichten!
Vorsorgeleistungen wie der Gesundheits-Check beim Hausarzt, die Routineuntersuchung beim Zahnarzt oder die Krebsvorsorge sind natürlich unschädlich für die Prämienzahlung. Diese Vorsorgeuntersuchungen können und sollen Sie auch weiterhin in Anspruch nehmen – Ihren Prämienanspruch verlieren Sie dadurch nicht.
Wichtig: Die Gesundheit Ihrer Kinder
Husten, Schnupfen, Fieber … – Kinder sind anfälliger für Krankheiten. Und gerade bei Kindern ist es besonders wichtig, allen Krankheitsanzeichen nachzugehen, d.h. vor allem: den Arzt aufzusuchen. Genau deshalb können mitversicherte Kinder unter 18 Jahren auch alle Leistungen in Anspruch nehmen, ohne dass dies einen Einfluss auf Ihren Prämienanspruch hat.
Kein Risiko
Anders als bei Tarifen mit einem Selbstbehalt haben Sie mit GesundPlus kein finanzielles Risiko. An die Tarifwahl sind Sie lediglich ein Jahr gebunden.
Prämienhöhe
Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie sind beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 8.100 Euro pro Kalenderjahr. Ihre individuelle Prämienhöhe ist dann abhängig von der Höhe Ihrer Jahreseinkünfte.
Für Mitglieder, deren Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz bemessen werden (z. B. Angestellte, Selbstständige mit Krankengeldanspruch), staffelt sich die Prämienhöhe wie folgt:
Jährliches Bruttoeinkommen (in Euro) | Höhe der Jahresprämie (in Euro) |
> 8.100 bis 24.300 | 100 |
> 24.300 bis 36.400 | 300 |
> 36.400 bis 47.250 | 450 |
> 47.250 | 550 |
Für Mitglieder, deren Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz bemessen werden (z. B. Selbstständige ohne Krankengeldanspruch), sind folgende Prämienstufen vorgesehen:
Jährliches Bruttoeinkommen (in Euro) | Höhe der Jahresprämie (in Euro) |
> 8.100 bis 24.300 | 90 |
> 24.300 bis 36.400 | 270 |
> 36.400 bis 47.250 | 400 |
> 47.250 | 500 |
Krankengeld
Die SKD BKK bietet
- hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V) und
- unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V), einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes sowie
- nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.