Wahltarife der SECURVITA Krankenkasse
Prämienzahlung bei Leistungsverzicht
Mit dem Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt verzichten die Mitglieder der SECURVITA auf bestimmte Leistungen wie z.B. Kuren, Haushaltshilfe, Heilmittel oder Arzneimittel der Naturheilverfahren. Je nach gewählter Tarifstufe erstattet die SECURVITA eine garantierte Prämie von 150 Euro, 250 Euro oder 350 Euro. In Abhängigkeit von der Tarifstufe unterliegen nur wenige Leistungen einem Selbstbehalt von 250 Euro, 450 Euro oder 650 Euro. Nach Abzug der Prämie tragen die Mitglieder ein Risiko von 100 Euro bis 300 Euro pro Jahr. Alle übrigen Leistungen können weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden.
Beitragsrückerstattung
Als Mitglied der SECURVITA kann man einen Tarif Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit wählen, mit dem Beiträge von bis zu 600 EUR zurückgezahlt werden, sofern man ein Kalenderjahr keine kurativen Leistungen in Anspruch genommen hat. Erstattung eines vollen Monatsbeitrags aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
Krankengeld
Die SECURVITA BKK bietet einen Wahltarif Krankengeld für folgende Personengruppen an:
- hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V),
- unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V), einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und
- nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.
Der Tarif wird gemäß § 53 Abs. 6 SGB V gemeinsam mit anderen Betriebskrankenkassen gebildet.
Kostenerstattung
Mit dem Wahltarif erweiterte Kostenerstattung sichern sich die SECURVITA Versicherten und ihre mitversicherten Angehörigen die Behandlung wie bei einem Privatpatient. Die Behandlung beim Arzt erfolgt wie bei einem Privatpatient auf Rechnung. Die Arztrechnungen sind erstattungsfähig bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).