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, 65215 Wiesbaden

Wahltarife der R+V Betriebskrankenkasse

Selbstbehalt

Die R+V BKK bietet einen Selbstbehalt-Tarif an, der eine Prämie zahlt – sofern der gesund bleibt und keinen Arzt benötigt. Kommt es zu einem Krankheitsfall, übernehmen Versicherte die Behandlungskosten bis zum vereinbarten Selbstbehalt. Sie sind aber kein Selbstzahler. Das heißt, die R+V BKK trägt die Behandlungskosten und verrechnet diese später mit der Prämie. Das finanzielles Kundenrisiko bleibt dabei überschaubar. Um an diesem Tarif teilzunehmen, muss eine schriftliche Wahlerklärung bei der BKK eingereicht werden.

Wählbar sind drei unterschiedliche Selbstbehaltstufen

  • Wahltarif Selbstbehalt 300:
    Selbstbehalt: 300 EUR / Prämie: 250 EUR
  • Wahltarif Selbstbehalt 600:
    Selbstbehalt: 600 EUR / Prämie: 450 EUR
  • Wahltarif Selbstbehalt 900 (nur für Mitglieder, die den Höchstbeitrag zahlen):
    Selbstbehalt: 900 EUR / Prämie: 600 EUR

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der R+V BKK, die über ein bestimmtes Jahreseinkommen verfügen und ihre Beiträge zur Krankenversicherung zumindest teilweise selbst zahlen. Familienversicherten Angehörigen steht der Wahltarif Selbstbehalt nicht zur Verfügung.

Mitglieder, die bereits Kostenerstattung gewählt haben oder an besonderen Versorgungsformen (z. B. Hausarztzentrierte Versorgung, DMP) teilnehmen, können den Wahltarif Selbstbehalt nicht wählen. An diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der R+V BKK sind Versicherte 36 Monate gebunden.

Beitragsrückerstattung

Wenn Mitglieder der R+V BKK und Ihre mitversicherten Familienangehörigen ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen, erhalten sie im Gegenzug eine im Wahltarif festgelegte Prämie. Die Prämienbeträge sind nach Teilnahmejahren gestaffelt. Um an diesem Tarif teilzunehmen, muss zuvor eine schriftliche Wahlerklärung bei der BKK eingereicht werden. Die Tarifbindung beträgt 12 Monate.

Gezahlt wird eine der nachfolgenden Prämien, wenn das Mitglied und die mitversicherten Familienangehörigen während eines kompletten Teilnahmejahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben:

  • 1. Teilnahmejahr: 100 EUR
  • 2. Teilnahmejahr: 200 EUR
  • 3. Teilnahmejahr: 300 EUR
  • Nachfolgende Kalenderjahre: 300 EUR

Die Prämienauszahlung dieses Tarifs erfolgt nach abgeschlossenem Teilnahmejahr plus sechs Monate.

Präventions- bzw. Vorsorgeleistungen können weiterhin in Anspruch nehmen. Diese Leistungen haben keine Auswirkungen auf die Prämie. Auch ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge sind für die Prämienzahlung nicht relevant. Mitversicherten Angehörigen unter 18 Jahren stehen alle Leistungen ohne Auswirkung zur Verfügung.

Krankengeld

Die R+V BKK bietet den in § 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an, den in § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB V genannten Mitgliedern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.