Wahltarife der Mobil Krankenkasse
Wahltarif cashback
Der Wahltarif cashback: gesund sein und profitieren
Wer zwölf Monate gesund geblieben ist, darf sich im Wahltarif cashback über eine Rückzahlung in Höhe eines Monatsbeitrags freuen. Und damit er auch weiterhin so fit bleibt, stehen natürlich alle üblichen Vorsorgeuntersuchungen wie gewohnt zur Verfügung.
Sie müssen auf nichts verzichten, denn diese Leistungen werden auch im Wahltarif cashback ganz normal über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet und wirken sich nicht auf eine Rückerstattung aus:
- Gesundheitskurse und Gesundheitsreisen
- zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
- medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren in anerkannten Kurorten
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Gesundheitsuntersuchungen (Gesundheits-Check-up, Krebsfrüherkennung)
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen)
- uneingeschränkt alle Krankenkassenleistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
Wie kann ich am Wahltarif cashback teilnehmen?
Es gibt ein paar Voraussetzungen zur Teilnahme:
- Sie sind bereits länger als drei Monate im Kalenderjahr bei der Mobil Krankenkasse versichert.
- Sie und ggf. Ihre volljährigen familienversicherten Angehörigen haben in den zwölf Monaten ab Tarifbeginn neben den oben genannten Vorsorgeleistungen keinerlei andere Leistungen der Mobil Krankenkasse beansprucht.
- Ihre Krankenkassenbeiträge dürfen nicht komplett von Dritten gezahlt werden, sondern Sie müssen für mindestens einen Beitragsanteil selbst aufkommen.
- Sie erklären uns im Vorfeld schriftlich, dass Sie den Wahltarif cashback nutzen möchten. Falls Sie sich danach doch anders entscheiden, können Sie Ihre Teilnahme bis spätestens einen Tag vor Beginn der Laufzeit schriftlich widerrufen. Der Tarif endet automatisch nach zwölf Monaten, wenn Sie ihn nicht vorher schriftlich um ein weiteres Jahr verlängern.
Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe Ihrer Beiträge ab
Die Rückzahlung beträgt ein Zwölftel der im Jahr ab Beginn des Tarifs gezahlten Krankenkassenbeiträge, pro Mitglied bis zu 600,00 Euro. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den Sie selbst für die Krankenversicherung aufbringen, sondern zum Beispiel auch der Beitrag Ihres Arbeitgebers.
Ihre über Sie familienversicherten Angehörigen erwerben keinen eigenen Anspruch auf eine Rückzahlung. Das heißt: Besteht eine vierköpfige Familie beispielsweise aus einem zahlenden Mitglied und drei mitversicherten Angehörigen, so beträgt die Rückzahlung maximal 600,00 Euro, genau wie bei einer Einzelperson.
Jeder, der Beiträge zahlt, kann diese also auch zurückerstattet bekommen. Wer keine Beiträge zahlt, bekommt auch keine Erstattung. Die Rückzahlung erfolgt nach Ende der Überprüfung aller Abrechnungsdaten per Überweisung auf Ihr Konto.
Wie und wann bekomme ich mein Geld?
Nach Ablauf der zwölf Monate dauert es noch einmal rund neun Monate, bis uns alle Daten über Ihre eventuell in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen vollständig zur Auswertung und Prüfung vorliegen.
Das liegt hauptsächlich daran, dass die Abrechnungen der Ärzte nicht direkt an uns gehen, sondern erst über Verwaltungsstellen gesammelt und dann an uns weitergeleitet werden.
Eine Auszahlung erfolgt dann nach der Überprüfung der Abrechnungsdaten.
Tarife zur Zahlung von Krankengeld
Die Mobil Krankenkasse bietet den in § 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an.