Wahltarife der mhplus BKK
Wahltarif Selbstbehalt
Beim WT Selbstbehalt nach § 53 Abs. 1 SGB V erhalten Mitglieder eine Prämie, weil sie einen Teil der Kosten übernehmen, die von der mhplus für sie zu tragen sind (Selbstbehalt).
Die kalenderjährliche Prämie beträgt 300,00 Euro. Der kalenderjährliche Selbstbehalt beträgt 450,00 Euro.
Nicht auf den Selbstbehalt angerechnet werden:
+ Leistungen zur Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V),
+ Leistung zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V,
+ Individualprophylaxe § 22 SGB V,
+ Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen § 22a SGB V),
+ Medizinische Vorsorgeleistungen ( § 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten,
+ Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V),
+ Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V) und
+ Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien (§.24c SGB V).“
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Beitragsrückerstattung für Mitglieder, die keine Leistungsausgaben erwarten.
Die Prämie beträgt 1/24 der im Kalenderjahr eingezahlten Krankenversicherungsbeiträge (d.h. einen 1/2 Monatsbeitrag).
VoraussetzungenFür vollständig beitragszahlende mhplus-Versicherungsnehmer mit einer Mitgliedschaftsdauer von mind. 91 Tagen (3 Monate).
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen,
- deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden
(z.B. ALG-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende etc.)
Weitere Infos zu Personengruppen, die von der Teilnahme ausgeschlossen sind, erhalten Sie im Infoblatt, welches mit dem Antragspaket verschickt wird (WBR0300).
Weder das teilnehmende Mitglied, noch seine mitversicherten Familienangehörige über 18 Jahre dürfen Leistungen zulasten der mhplus in Anspruch genommen haben.
Zu diesen „schädlichen“ Leistungen zählen jegliche ärztliche Behandlungen, die über Vorsorge hinausgehen und/oder ärztliche Verordnungen nach sich ziehen z.B. Arzneimittelrezept, Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln etc.
Folgende Leistungen der Früherkennung, Vorsorge und Prävention sind „unschädlich“ für die Prämienauszahlung:
- Prävention und Selbsthilfe
(§§20-20d SGB V) z.B. Ernährungs-, Bewegungs- und Entspannungskurse - Schutzimpfungen
nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (§ 20d SGB V) - Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
(Gruppenprophylaxe, § 21 SGB V; Individualprophylaxe, § 22 SGB V; jährliche Zahnvorsorge, § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), z.B. jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen - Gesundheitsuntersuchungen
(§ 25 SGB V): z.B. alle 3 Jahre Gesundheits-Check-up für Mitglieder ab 35 Jahre, jährliche Krebsvorsorge für Frauen ab Vollendung des 20. Lebensjahr und für Männer ab Vollendung des 45. Lebensjahres - Kinderuntersuchungen
(§ 26 SGB V). - zudem sind sämtliche Leistungen durch Versicherte unter 18 Jahren unschädlich
strukturierte Behandlungsprogramme (DMP-Bonus)
Wahltarif für Versicherte, die an einem Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen.
Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von 25 Euro.
Wahltarif für Versicherte, die rechtswirksam in ein zugelassenes strukturiertes Programm zur Behandlung chronisch Kranker eingeschrieben sind und ihre Teilnahme am Wahltarif DMP-Bonus schriftlich erklärt haben.
Übersicht DMP:
- Diabetes mellitus Typ 1
- Diabetes mellitus Typ 2
- Brustkrebs
- Koronare Herzkrankheit (KHK)
- Asthma
- CoPD (nicht für unter 18-Jährige)
Wahltarif BeneFit IGV
Erstattung von 80% der Zuzahlungen, maximal 100,00 Euro.
Wahltarif Krankengeld
Wahltarif insbesondere für Selbstständige, unständig und befristet Beschäftigte, Künstler und Publizisten (Ausführlichere Informationen auf dem Infoblatt zum Wahltarif WKG0200)
VoraussetzungenWahltarif für folgende Personengruppen:
- Hauptberuflich Selbstständige
(§44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB V) - Unständig Beschäftigte und befristet Beschäftigte unter 10 Wochen
(§44 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB V) - Künstler und Publizisten
(§46 S. 2 SGB V)
Mitglieder die älter als 65 Jahre sind, können den Tarif nur wählen, wenn unmittelbar zuvor (nahtlos) bereits eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bestand.
Anspruch auf Krankengeld:
Entsteht frühestens ab dem 5. Kalendermonat nach Beginn der Laufzeit des Tarifs (Wartezeit).
Danach hat der Teilnehmer Anspruch, wenn er
- aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist
- in stationärer Krankenhausbehandlung ist
- zur Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung ist
oder - zur Behandlung in einer Vorsorgeeinrichtung ist
Neben der Wartezeit zu Beginn des Tarifs (s.o.) gibt es, je nachdem zu welcher der o.g. Personengruppen der Teilnehmer gehört, eine Karenzzeit bei jeder Arbeitsunfähigkeit, bevor ein Anspruch auf Krankengeld besteht
- Hauptberuflich Selbstständige und unständig oder befristet Beschäftigte unter 10 Wochen haben Anspruch ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Tarif S)
- Künstler und Publizisten haben Anspruch ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum 42. Tag (Tarif F)
Keinen Anspruch auf Krankengeld:
- Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die vor der Wahl des Tarifs bzw. zwischen der Wahl des Tarifs und dem Beginn des Tarifs liegen
- Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten besteht ebenfalls kein Anspruch
Wahltarif BeneFit IGV
Wahltarif für Versicherte, die an der integrierten Versorgung (IGV) teilnehmen.
Erstattung von 80% der Zuzahlungen, maximal 100,00 Euro.
Wahltarif für Versicherte und Mitglieder, die innerhalb eines Kalenderjahres an der integrierten Versorgung teilgenommen haben und ihre Teilnahme am IGV-Bonus schriftlich erklärt haben.
Die Teilnehmer:
- sammeln alle Zuzahlungsbelege im Zusammenhang mit der IGV
- sollten darauf achten, dass die Zuzahlungsbelege auf Ihren Namen ausgestellt sind
- reichen die Belege im Original sowie die unterschriebene Teilnahmeerklärung bis spätestens März des Folgejahres ein
Der Teilnahmezeitraum am Wahltarif richtet sich nach der Teilnahme an der IGV. Keine Mindestbindungsfrist.
Wahltarif Reiseschutz
Die Prämienauszahlung erfolgt als Vorschussauszahlung mit der Bestätigung der Einschreibung in den Wahltarif Reiseschutz.
Tarifstufe |
Prämie |
---|---|
Singletarif |
12,50€ |
Familientarif |
42,00€ |
Falls eine ambulante Vorsorgemaßnahme (Badekur) in Deutschland (§ 23 Abs. 2 SGB V) oder Fahrtkosten (§60 SGB V) zu stationären Vorsorgemaßnahmen (§40 Abs. 2 SGB V) während der Teilnahme am Wahltarif Reiseschutz als Leistungen der mhplus genutzt wurde, tragen die Mitglieder eine geringe Selbstbeteiligung.
Tarifstufe |
Prämie |
---|---|
Singletarif |
24,00€ |
Familientarif/Person |
60,00€ |
Teilnahmeberechtigt sind freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder der mhplus. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen,
- deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden (z.B. ALG-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende etc.)
- die den Wahltarif Beitragsrückzahlung (Prämie) gewählt haben
Weitere Infos zu Personengruppen, die von der Teilnahme ausgeschlossen sind, erhalten Sie im Infoblatt, welches mit dem Antragspaket verschickt wird (WTR0013).
TarifDer Wahltarif Reiseschutz ist in folgende Tarifstufen unterteilt:
Tarifstufe |
Versichert |
Prämie |
---|---|---|
Singletarif |
Mitglied |
14,50€ |
Familientarif |
Mitglied und kostenlos bis zu 3 |
42,00€ |
Eine Kombination der Tarifstufen Singletarif und Familientarif ist nicht möglich.
Die Tarifstufe Familientarif kann einmal pro Familie abgeschlossen werden.