Bonusprogramme der IKK Südwest
Bonusmodelle für Erwachsene
IKK Gesundheitsbonus
Wer am Bonusprogramm der IKK Südwest teilnimmt, tut nicht nur etwas für seine Gesundheit, sondern auch fürs Portemonnaie: Für sportliche Betätigung und die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen erhalten Versicherte eine Barprämie von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr. Alternativ kann der Bonus auch als Zuschuss für bestimmte selbstfinanzierte Gesundheitsleistungen in Höhe von bis zu 120 Euro ausgezahlt werden. Am Gesundheitsbonus teilnehmen können alle Mitglieder der IKK Südwest. Die Höhe des Gesundheitsbonus ist abhängig von der Anzahl nachgewiesener Gesundheitsmaßnahmen im Bonusantrag. Für jede vom Arzt oder Trainer bestätigte Maßnahme werden entweder 10 Euro als Barprämie oder 20 Euro als Zuschuss zu selbst finanzierten Gesundheitsleistungen angerechnet. Folgende Maßnahmen werden berücksichtigt:
- Gesundheits Check-up, ab 18 Jahren bis einschließlich 34 Jahre einmalig
- Gesundheits Check-up, ab 35 Jahren (alle 3 Jahre)
- Jugendgesundheitsuntersuchung
- Kinderuntersuchungen nach § 26 SGB V
- Darmkrebsfrüherkennung, ab 50 Jahren (alle 2 Jahre)
- Brustkrebsfrüherkennung durch Mammografie-Screening, ab 50 und bis 69 Jahre (alle 2 Jahre)
- Hautkrebs-Screening
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung, ab 18 Jahren bzw. Individualprophylaxe, ab 6 Jahren**
- Vollständiger Impfschutz nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Zertifizierte Gesundheitskurse, ab 6 Jahren
- Krebsfrüherkennung, für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren
- Mutterschaftsvorsorge, z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit mindestens 24 Trainingseinheiten in einem Kalenderjahr, ab 16 Jahren
- Erwerb Deutsches Feuerwehr Fitnessabzeichen
- Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
- Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
- Teilnahme am Training einer Betriebs- bzw. Hochschulsportgruppe
- Teilnahme an IKK-Gesundheitsveranstaltungen
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs*
- Führung eines Organspendeausweises, ab 16 Jahren, oder eines Knochenmarkspenderausweises, ab 18 Jahren*
- Blutspende, ab 18 Jahren
*Einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft ** Einmal im Kalenderjahr Alle Maßnahmen ohne Kennzeichnung (*) können einmal im Kalenderjahr je Versicherter und Mitgliedschaft angerechnet werden. Alternativ kann sich der Versicherte auch dafür entscheiden, den Bonus als Zuschuss für im Kalenderjahr durchgeführte, selbst finanzierte Gesundheitsleistungen zu erhalten. In diesem Fall müssen die entsprechenden Rechnungen zusammen mit dem Bonusheft eingereicht werden. Der Zuschuss kann bis zu zweimal auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, um einen höheren Gesamtbetrag anzusparen. Folgende Leistungen können bezuschusst werden:
- Brillen und Kontaktlinsen
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Eigenleistungen zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios
- Gesundheitskurse außerhalb des gesetzl. Leistungskataloges
- Private Krankenzusatz- bzw. Unfallversicherungen
Bei der Einreichung des Bonusantrags muss eine laufende Mitgliedschaft bei der IKK Südwest bestehen. Der Bonuszeitraum umfasst ein Kalenderjahr.