IKK Südwest
Die Krankenkasse "IKK Südwest" über sich
Die IKk Südwest ist ein innovativer und moderner Krankenversicherer. Die Angebote gehen über die Standardleistungen vieler gesetzlicher Krankenkassen hinaus. Die Vorteile sind unter anderem persönlicher Einsatz der Kundenberater vor Ort, verlässlicher Schutz einer starken regionalen Gemeinschaft, aktive Gesundheitsberatung und umfassende Präventionsangebote sowie attraktive Zusatzversicherungsmöglichkeiten.
(Zentrale)
Europaallee 3 – 4
66113 Saarbrücken
Rheinland-Pfalz
Saarland
WEST 55811201
Highlights
24 Stunden-Service
Für alle Fragen der Sozialversicherung ist die IKK Südwest der kompetente Ansprechpartner und berät schnell und unbürokratisch. Es wird dringend ein Formular, eine Bescheinigung oder ein Auslandskrankenschein benötigt? Kein Problem - der Bezirksleiter der IKK Südwest bringt die gewünschten Unterlagen nach Hause.
Über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreicht man die IKK an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.
Erstattung der Reiseschutzimpfungen
Die IKK Südwest erstattet für alle Reiseschutzimpfungen zusammen gegen Vorlage der Rechnung bis zu 150 Euro je Kalenderjahr und Versicherten (inklusive der ärztlichen Leistung).
Exklusive Zusatzversicherungsangebote
Man kann den IKK-Versicherungsschutz durch spezielle Zusatzversicherungsangebote individuell ergänzen. Folgende Tarife stehen zur Auswahl: Auslandsreisekrankenversicherung, Chefarztbehandlung, Heilpraktiker/Naturheilverfahren, Pflegezusatzversicherung, Sehhilfen, Zahnersatzzusatzversicherung
Hautkrebs-Screening
Die IKK Südwest fördert die Hautkrebsvorsorge und übernimmt die Kosten bis zur Höhe von 30,- Euro für Ihre jährliche Früherkennungsuntersuchung.
Hebammen-Rufbereitschaft
Die IKK Südwest übernimmt bei Entbindungen seit dem 1. Januar 2017 die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft je Schwangerschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 250 Euro. Als werdende Mutter haben Sie damit die Möglichkeit, mit der selbstgewählten freiberuflichen Hebamme für die letzten Wochen der Schwangerschaft eine Rufbereitschaft zu vereinbaren.
Die Rechnung kann erst nach der Entbindung gestellt werden. Diese bezahlen Sie zunächst selbst an die Hebamme. Anschließend reichen Sie die Rechnung bitte im Original inklusive Quittierungsvermerk zur Erstattung bei der IKK Südwest ein.
Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Hebamme eine Zulassung nach § 134a Abs. 2 SGB V besitzt oder nach § 13 Abs. 4 SGB V zur Versorgung der Versicherten berechtigt ist.
IKK Gesundheitsbonus
Das Bonusprogramm unserer Krankenkasse funktioniert ganz einfach. Auch Ihre familienversicherten Angehörigen können gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Bonusantrag Boni sammeln. Zusammen können Sie sich so pro Kalenderjahr bis zu sechs Maßnahmen bonifizieren lassen.
Es gibt drei Varianten, vom Bonus zu profitieren:
- Sie lassen sich den Bonus ausbezahlen. Sie weisen bis zu sechs Maßnahmen in Ihrem IKK Bonusantrag nach (10 Euro pro Maßnahme), reichen ihn bei uns ein und wir überweisen Ihnen bis zu 60 Euro auf Ihr Bankkonto.
- Sie lassen sich für Ihren Bonus Gesundheitsleistungen erstatten. Hierfür verdoppeln wir Ihren erworbenen Gesundheitsbonus (20 Euro pro Maßnahme). Bis zu sechs Maßnahmen vergüten wir mit insgesamt bis zu 120 Euro Zuschuss im Kalenderjahr für unten aufgeführte Gesundheitsleistungen.
- Sie sparen den Bonus. Ihre Bonus-Leistungen der IKK Südwest in Höhe von bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr können Sie höchstens zweimal in das folgende Kalenderjahr übertragen und bis zu einem Betrag von maximal 360 Euro ansparen und ihn dann in Anspruch nehmen, wenn Sie ihn wirklich nutzen möchten. Alternativ ist jederzeit auch eine Auszahlung des angesparten Betrags in hälftiger Höhe möglich.
Eigeninitiative auf einen Blick – diese Maßnahmen werden belohnt:
Gesetzliche Maßnahmen
- Gesundheits-Check-up (einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren, ab 35 Jahren alle drei Jahre)
- Jugendgesundheitsuntersuchung J2 (einmalig)
- Kinder- und Jugenduntersuchungen nach § 26 SGB V (einmal je Untersuchung)
- Darmkrebsfrüherkennung, ab 50 Jahren (einmal je Untersuchung)
- Brustkrebsfrüherkennung durch Mammografie-Screening, ab 50 und bis 69 Jahre (alle zwei Jahre)
- Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (Ultraschallscreening), einmalig für Männer ab 65 Jahren
- Hautkrebs-Screening, ab 19 Jahren
- Verhütung von Zahnerkrankungen nach den §§ 21–22a SGB V
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach § 55 SGB V
- Schutzimpfungen nach § 20i SGB V (einmal je vollständig durchgeführter Impfung)
- Zertifizierte Gesundheitskurse, ab 6 Jahren
- Krebsfrüherkennung, für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren (einmal je Untersuchung)
- Mutterschaftsvorsorge, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik
Private gesundheitsbewusste Maßnahmen
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit mindestens 24 Trainingseinheiten in einem Kalenderjahr, ab 16 Jahren
- Erwerb Deutsches Feuerwehr-Fitness-Abzeichen
- Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
- Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
- Teilnahme am Training einer Betriebs- beziehungsweise Hochschulsportgruppe
- Teilnahme an IKK-Gesundheitsveranstaltungen
- Führung eines Organspendeausweises, ab 16 Jahren, oder eines Knochenmarkspenderausweises, ab 18 Jahren (einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft; nur bonifizierbar mit mindestens einer weiteren Maßnahme)
- Blutspende, ab 18 Jahren
Alle Maßnahmen ohne gesonderte Angabe zu Alter und Häufigkeit bzw. Turnus können einmal im Kalenderjahr je Versicherter und Mitgliedschaft bonifiziert werden.
Erstattungsfähige Leistungen auf einen Blick – investieren Sie Ihren Gesundheitsbonus in:
- Brillen und Kontaktlinsen
- Eigenleistungen beziehungsweise Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen
- Eigenleistungen zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios
- Gesundheitskurse außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges
- Private Krankenzusatz- beziehungsweise Unfallversicherungen
Individuelles Gesundheitskonto (Homöopathie)
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr für folgende Leistungen die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung:
- Erstanamnese
- Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl
- Folgeanamnese und Beratung
Um die oben genannten Leistungen im Bereich Homöopathie erstatten bzw. bezuschussen zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Sofern Sie sich bereits für einen Homöopathen entschieden haben, rufen Sie uns an – kostenfrei unter 0800/0 119 119. Wir beraten Sie gerne, ob dieser den geforderten Qualitätskriterien entspricht.
Individuelles Gesundheitskonto (Schwangerschaft)
Ergänzende Arzneimittel während der Schwangerschaft (Eisen, Magnesium und Folsäure) nach ärztlicher Verordnung, Toxoplasmose-Test, Nackenfaltenmessung, Triple-Test, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken, Streptokokken-, Zytomegalie-, PH-Selbsttest und Mono- oder Kombipräparate mit den Wirkstoffen Eisen oder Magnesium oder Folsäure.
Wir erstatten für die genannten Vorsorgeleistungen sowie die nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel insgesamt die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro je Schwangerschaft.
Individuelles Gesundheitskonto (Vorsorge)
Brustkrebsvorsorge, Hautkrebsvorsorge, Darmkrebsvorsorge, Gesundheits-Check-Up, Ultraschalluntersuchung, Sportmedizinische Untersuchung und Beratung, Früherkennungsuntersuchung von Schwachsichtigkeit und Schielen (im Alter von 0 bis 4 Jahren)
Wir erstatten je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro
Künstliche Befruchtung
Ist eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht möglich, können dank der Fortschritte in der Medizin verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung die natürliche Empfängnis unterstützen.
Der im Gesetz festgelegte Zuschuss für künstliche Befruchtung, den Krankenkassen bei entsprechenden Maßnahmen zu übernehmen haben, liegt bei 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Gesamtkosten.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass beide Ehepartner bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Darüber hinaus übernimmt die IKK Südwest für ihre Versicherten für Behandlungsmaßnahmen ab 1. Januar 2019 zusätzlich zur Gesetzesleistung die restlichen 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro je Behandlungsversuch. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
Osteopathie
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie/Chirotherapie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Viele Therapeuten bieten osteopathische Dienste an. Sie haben bereits einen Osteopathen oder sind auf der Suche? Um zu erfahren, welcher Osteopath die Kriterien im Rahmen unseres IKK Gesundheitskontos erfüllt, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne – kostenfrei unter 0800/0 119 119.
Professionelle Zahnreinigung
Die IKK Südwest unterstützt Sie bei Ihrer professionellen Zahnreinigung.
Nutzen Sie einfach unser IKK Gesundheitskonto. Dabei erstatten wir Ihnen die professionelle Zahnreinigung einmal je Kalenderjahr in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Euro.
Schutzimpfungen
Die IKK Südwest erstattet über die Empfehlungen der STIKO hinaus, gegen Vorlage der Rechnung, alle Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, unter anderem:
- Grippeschutz (Influenza) mit einem Impfstoff mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Antigenkombination, auch für Personen unter 60 Jahren
- Humane Papillomviren (HPV) für Frauen, Jungen und Männer, ohne Altersbeschränkung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auch außerhalb der FSME-Risikogebiete
- Herpes-Zoster-Impfung
Zusätzliche Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen
Die IKK Südwest bietet die Untersuchungen U10, U11 und J2 in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland kostenfrei an. Bei Leistungserbringern außerhalb dieser Bundesländer erstattet bzw. bezuschusst die IKK Südwest die Kosten für die U10, U11 und J2 Untersuchung gegen Vorlage einer Rechnung in Höhe von jeweils bis zu 50 Euro.