Bonusprogramme der IKK - Die Innovationskasse
Bonusmodelle für Erwachsene
BONUS für Erwachsene ab 16 Jahre
Bonus für Erwachsene ab 16 Jahre:
entweder:
Option 1: Jahresprämie für gesundheitsbewusstes Verhalten in Höhe von 120 Euro oder
Option2:
Zuschuss für maximal zwei professionelle Zahnreinigungen von bis zu insgesamt 150 Euro
oder einen Zuschuss zu den Beiträgen einer der nachfolgend aufgeführten privaten Zusatzversicherungen von bis zu 150 Euro
- Pflegezusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dread Disease
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
oder einen Zuschuss für von Hebammen durchgeführte oder veranlasste Geburtsvorbereitungskurse für Männer von bis zu 150 Euro
oder einen Zuschuss für Babyschwimmen von bis zu 150 Euro
oder einen Zuschuss für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von bis zu 150 Euro
Option 3: oder einen Zuschuss zu den Beiträgen einer Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär oder Zahnzusatzversicherung von bis zu 300 Euro
Option 4: oder einen Zuschuss für technische Geräte zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung digitaler Inhalte mit Gesundheitsbezug (bspw. Wearables wie Smartwatch oder Fitnesstracker) von bis zu 300 Euro (im Abstand von drei Jahren, sofern keine anderen Boni in Anspruch genommen werden oder wurden).
Option 5: oder einen Zuschuss zu den Kosten einer der selbst beschafften Leistungen folgender Kategorien von bis zu 500 Euro:
- Gestaltung einer aktiven Freizeit mit Anwendungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, dazu zählen insbesondere: Osteopathie, Freizeitbäder, Fitnessstudios, Kletteranlagen (Indoor und Outdoor), Teilnahmegebühren an Volksläufen oder Radveranstaltungen, Kursgebühren für Präsenzangebote, die nicht im Rahmen des § 20 SGV zertifiziert sind, aber dennoch einen gesundheitsfördernden Bezug aufweisen, Medizinische/klassische Massagen etc. mit dem Ziel der Erhaltung/Verbesserung des Gesundheitszustandes (Abgrenzung zu reinen Wohlfühlmassagen beachten!)
- Webbasierte Angebote zur Gesunderhaltung in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Sucht und Stressbewältigung, dazu zählen insbesondere: Gebühren von Apps mit gesundheitsförderndem Bezug, Teilnahmegebühren an gesundheitsfördernden Online Coachings und Webinaren, Kursgebühren für webbasierte Angebote, die nicht im Rahmen des § 20 SGB V zertifiziert sind, aber dennoch einen gesundheitsfördernden Bezug aufweisen
- Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit oder des Risikos von Dread Disease
- Qualitätsgesicherte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit einer mindestens tendenziell positiven Bewertung vom IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de), derzeit sind dies:
- Akupunktur zur Migräneprohylaxe, Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung ("Winterdepression")
- Durchführung der Proteomanaylse (Test) auf die näherspezifizierten Krankheiten zur Vermeidung von invasiven Maßnahmen wie Biopsien und/oder zur rechtzeitigen Erkennung von wirksamen Therapieeinstellung von chronischen Erkrankungen
Hinweis: Als Teilnehmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem Patienten-Rechtsschutz – einer besonderen Serviceleistung ohne zusätzliche Kosten. Alternativ zur bestehenden Gruppen-Patientenrechtsschutzversicherung können Bonusprogramm-Teilnehmer bei einer vorhandenen (Patienten-Rechtsschutz-)Versicherung auf Antrag einen Zuschuss von 5 EUR erhalten.
Bonusmodelle für Kinder
BONUS für Kinder und Neugeborene bis 15 Jahre
Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 15 Jahren können ebenfalls am Bonusprogramm der IK teilnehmen. Wie bei den Erwachsenen wird die Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen im Bonusheft vermerkt und mit einer jährlichen Barprämie im Wert von bis zu 60 Euro belohnt.
Die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen dienen der Früherkennung von Krankheiten.
Folgende Maßnahmen müssen, abhängig vom Alter des Kindes, erfüllt sein:
- Schutzimpfungen: empfohlene Schutzimpfungen gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie (0 bis 15 Jahre)
- Zahnvorsorge: halbjährliche Zahnvorsorge ab dem 6.Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr
- Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 (bis 12. Monat)
- Kindervorsorgeuntersuchung U7 (bis 24. Monat)
- Kindervorsorgeuntersuchung U7a (bis 36. Monat)
- Kindervorsorgeuntersuchung U8 (bis 48. Monat)
- Kindervorsorgeuntersuchung U9 (bis 64. Monat)
- Jugenduntersuchung J1 (12 bis 14 Jahre)
Baby-Bonus und Vorsorgebonus für Schwangere
Baby-Bonus für das 1.Lebensjahr bis zu 100 Euro Gesundheitsprämie (Nachweis aller regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen für das 1.Lebensjahr 50 Euro Bonus; Nachweis der empfohlenen Schutzimpfungen für das 1.Lebensjahr je durchgeführter Impfung 10 Euro Bonus begrenzt auf 50 Euro)
+ 100 Euro Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
= 200 Euro
Als Teilnehmer am IK-Bonusprogramm profitieren zusätzlich alle Kinder von einem kostenlosen Patienten-Rechtsschutz – einer besonderen Serviceleistung!