Wahltarife der energie-BKK
Selbstbehalt AzubiPlus und PrämiePlus
Azubi-Plus: Einfach Mitglied in der energie-BKK werden und zu Beginn deiner Ausbildung die erste Prämienzahlung in Höhe von 150 Euro* erhalten. Die weiteren Prämien werden zu Beginn des zweiten und des dritten Ausbildungsjahres ausgezahlt. Insgesamt erhältst du also bis zu 450 Euro Prämie von der energie-BKK. Die Bindungsfrist beträgt drei Jahre unabhänig von dem Ende der Ausbildung. Nach Ablauf der drei Jahre verlängert sich der Tarif automatisch um jeweils ein Jahr.
Prämie-Plus: Profitieren Sie finanziell, wenn Sie keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen: Sie erhalten eine Prämie von bis zu 400 Euro im Jahr. Und sollten Sie doch einmal erkranken bieten wir ein vollumfängliches Sicherheitsnetz: Nehmen Sie Leistungen in Anspruch, beteiligen Sie sich nur bis zu einer bestimmten Höhe an den Kosten. Die Bindungsfrist beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der drei Jahre verlängert sich der Tarif automatisch um jeweils ein Jahr.
Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes
Die Betriebskrankenkasse bietet hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V) und unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes, sofern diese das gesetzliche Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB V oder § 46 Satz 3 SGB V gewählt haben und nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten, selbstständigen Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.