Wahltarife der Continentale Betriebskrankenkasse
Prämienzahlung
Mit dem Tarif Prämienzahlung erhalten Sie bis zu einem selbst getragenen Monatsbeitrag (max. 600 Euro) zurück, wenn Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Selbstverständlich können Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsangebote sowie Leistungen für Familienmitglieder unter 18 Jahren genutzt werden.
Wichtige Voraussetzung ist, dass Sie im abgelaufenen Kalenderjahr mindestens drei Monate bei uns Mitglied waren. Dieser Wahltarif hat eine Bindungsfrist von einem Jahr.
besondere Vorsorgeformen
Die integrierte Versorgung ist eine sinnvolle Vernetzung von ambulanter Behandlung und Betreuung im Krankenhaus. Ziel ist es, die Qualität therapeutischer Leistungen ständig zu verbessern. Wir bieten Ihnen diese Vorteile zum Beispiel bei Knie- und Hüftchirurgie, Herzinsuffizienz, in der Augenheilkunde und Kinderchirurgie. Zudem haben wir Innovationsverträge geschlossen, mit denen wir neue Behandlungsmethoden anbieten können.
spezielle Arzneimittel
Homöopathische Arzneimittel sowie Medikamente für die Naturheilverfahren Phytotherpie und Anthoposophie erstatten wir Ihnen bis zu 100 Euro im Jahr. Dies gilt für apothekenpflichtige Arzneimittel, die auf Privatrezept vom Arzt verordnet werden.
Krankengeld
Die Continentale Betriebskrankenkasse bietet den in § 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an.
Wahltarif Kostenerstattung
Üblicherweise erhalten Sie alle medizinisch notwendigen Leistungen einfach durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte. Stattdessen können Sie auf Antrag auch die Kostenerstattung wählen. Ähnlich wie ein Privatpatient erhalten Sie dann vom Arzt eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen. Gegen Vorlage der Rechnung erstatten wir Ihnen die Kosten bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen.
Sonstige Wahltarife
Mit dem Tarif Prämienzahlung erhalten Sie bis zu einenm Zwölftel Ihres selbst getragenen Jahresbeitrages (max. 600 Euro) zurück, wenn Sie und Ihre mitversicherten volljährigen Familienmitglieder keine Leistung in Anspruch genommen haben. Selbstverständlich könen Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse sowie Leistungen für Familienmitglieder unter 18 Jahren genutzt werden.