Wahltarife der BKK24
besondere Versorgungsformen
BKK24 Wahltarif Integrierte Versorgung
Die sogenannte Integrierte Versorgung sorgt vor allem für eine bessere Vernetzung aller betreuenden medizinischen Fachkräften untereinander. Mit diesem Prorgramm fördern wir einen stärkeren Austausch der verschiedenen Fachdisziplinen und Einrichtungen, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Als Versicherter der BKK24 entscheiden Sie freiwillig, ob Sie sich für eines unserer kostenlosen Programme zur integrierten Versorgung (IGV) und damit für den entsprechenden Wahltarif entscheiden. Die Teilnahme an einem der IGV-Angebote gewährleistet eine bessere bzw. intensivere Versorgung für Sie. Für die Versicherten ist dieser Wahltarif kostenlos. Die BKK24 führt ein Verzeichnis, das insbesondere Angaben über die Leistungsinhalte, die Voraussetzungen für die Teilnahme der Versicherten und die teilnehmenden Einrichtungen enthält.
Tarif mit Anspruch auf Krankengeld
Die BKK24 bietet den in § 44 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB V und den in § 46 Satz 3 SGB V genannten Mitgliedern einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld an. Zu dem Personenkreis zählen:
- hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige,
- Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben,
- Mitglieder nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (nachfolgend: „Künstler und Publizisten“).