Bonusprogramme der BKK Wirtschaft & Finanzen
Bonusmodelle für Erwachsene
Bonusprogramm für Erwachsene
Können Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2024 nachweisen, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen:
Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre.
Frauen ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich jährliche Brustuntersuchung, 50-69 alle 2 Jahre Mammografie.
Männer ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals.
Einmal jährlich.
Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.
Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschalluntersuchungen.
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer zu bestätigen. Der Bonusnachweis muss bis zum 31. März 2025 eingehen.
Bonusmodelle für Kinder
Bonusprogramme für Kinder
Für bei der BKK W&F-versicherte Neugeborene erhalten Eltern einen einmaligen Bonus von 50 Euro, wenn sie die vollständige Teilnahme an den Untersuchungen U1 bis U6 oder einen vollständigen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz nachweisen können. Werden beide Nachweise erbracht, summiert sich der Bonus auf 100 Euro.
Bonus für Kinder und Jugendliche von 2 bis 17 Jahren:Weisen Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2024 nach, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen:
U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung.
Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
Einmal je Kalenderhalbjahr.
z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse.
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer zu bestätigen. Der Bonusnachweis muss bis zum 31. März 2025 eingehen.