Wahltarife der BKK VerbundPlus
AzubiPro150
Speziell für Auszubildende und Studierende in einem Dualen Studium bietet die BKK VerbundPlus einen Selbstbehalttarif bei dem jährlich bis zu 150 Euro ausgezahlt werden. Das Risiko des Selbstbehalts ist auf 10 EUR pro Jahr begrenzt.
Krankengeld
Die BKK VerbundPlus bietet
- hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V),
- unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und
- nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.