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Fabrikzeile 21, 95028 Hof

Wahltarife der BKK Textilgruppe Hof

Selbstbehalt

Mitglieder, die Kostenerstattung gewählt haben, können für sich und ihre familienversicherten Angehörigen jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Betriebskrankenkasse zu tragenden Kosten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR selbst übernehmen.

Beginn und Dauer:
Die Wahl des Selbstbehalts wirkt ab dem folgenden Kalendermonat in dem der Teilnehmer diesen Tarif gewählt hat. Geschieht dies während eines laufenden Kalenderjahres, wird die Prämienzahlung anteilig berechnet.
Die Mindestbindungsfrist an den Wahltarif beträgt drei Jahre. In besonderen Härtefällen besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.

Folgende Leistungen werden auf den Tarif Selbstbehalt nicht angerechnet:

Leistungen zur Krankheitsverhütung

Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Prophylaxe)

Medizinische Vorsorgeleistungen - Ausnahme ambulante Vorsorgekuren

Gesundheitsuntersuchungen

Kinderuntersuchungen

Leistungen für Angehörige unter 18 Jahren

Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie beträgt
bei einem jährlichen Selbstbehalt von 100 EUR jährlich 50 EUR
bei einem jährlichen Selbstbehalt von 200 EUR jährlich 75 EUR
bei einem jährlichen Selbstbehalt von 300 EUR jährlich 100 EUR

Prämienzahlung

Mitglieder, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als 3 Monate bei BKK Textilgruppe Hof versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung, wenn sie und ihre nach § 10 SGB V versicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Betriebskrankenkasse in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist die Erklärung zur Teilnahme an diesem Wahltarif.

Beginn und Dauer:
Die Wahl des Tarifs Prämienzahlung wirkt ab dem nächsten Monatsersten nach Teilnahmeerklärung bzw. Bestätigung. Bei Beginn bzw. Beendigung während eines laufenden Kalenderjahres wird die Prämie anteilsmäßig abgerechnet. Die Wahl des Tarifes gilt für unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 1 Jahr. In besonderen Härtefällen besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.

Folgende Leistungen werden auf den Tarif Selbstbehalt nicht angerechnet:

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung
  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Prophylaxe)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen - Ausnahme ambulante Vorsorgekuren
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Kinderuntersuchungen
  • Leistungen für Angehörige unter 18 Jahren

Wie hoch ist die Prämie?

Die jährliche Prämienzahlung beträgt 1/36 des im Kalenderjahr an die Betriebskrankenkasse gezahlten Jahresbeitrages. Sie erhöht sich im
2. Kalenderjahr auf 1/24 und ab dem 3. Kalenderjahr auf 1/12.